Gutachten als Waffe gegen “Querulanten” von Prof. Joachim Hellmer

Gutachten als Waffe gegen “Querulanten” von Prof. Joachim Hellmer
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, “Querulanten” und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat – aus berechtigten oder unberechtigten Gründen – unbequem , vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens ) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozessfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.
…Das ärztliche Gutachten ist – solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist – eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen – und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient – auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind – trotz ermutigender Ausnahmen – noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.

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