Wer sich als Nichtjurist bei Gericht selbst oder Angehörige vertritt ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ob ihm ein Betreuer bestellt werden muß

Wer sich als Nichtjurist bei Gericht selbst oder Angehörige vertritt ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ob ihm ein Betreuer bestellt werden muß

Unglaublich, die Fälle häufen sich, ein Sozialgerichtsverfahren ist der Anlaß eine Anfrage an das örtliche Amtsgericht zu stellen ob ein rechtsuchender zivilcouragierter Bürger noch alle “Tassen” im Schrank hat.
Nach Durchsicht der Unterlagen die zur Verfügung stehen, handelt es sich um einen Künstler und Multimediafachmann der zugleich für ein Millardenschweres Projekt als gerichtlich bestellter Patentverwalter tätig ist.
Doch damit nicht genug, wer ihn kennt und seine Vita [1] gelesen und überprüft hat, der weiß das es Menschen gibt die weit ausserhalb der Normen Qualitäten besitzen die für einseitig schmalspurig ausgebildete Zeitgenossen nicht erreichbar sind.
Zu dem ist nicht selbstverständlich das ein Mensch sein berufliches Fortkommen einschränkt, seine erblindete Mutter pflegt, vor der Sozialgerichtsbarkeit, dem Versorgungsamt, dem Sozialamt und der Gesundheitskasse AOK als Rechtsvertreter, als absolute Vertrauensperson tätig ist.
Kurzum, die Vollpflege an seiner 86 jährigen Mutter von Ärzten und Pflegekasse niemals beanstandet, inklusive Haushalt und die Selbstversorgung seiner Person, ist ein krankhafter Zustand der gleich zwei Personen betrifft?
Ist die Einschränkung des persönlichen wie auch der beruflichen Lebensqualität eine schwere neurotische Störung die ein Richter zu behandeln hat?
Wie weit darf hier die richterliche Unabhängigkeit überdehnt werden und wo beginnt die Sozialeuthanasie? …

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