Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen, Regierungsjuristin in Coburg hat sich geirrt (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen!
Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.

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