Hausmann-Urteil: Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug, 05.05.2000

Hausmann-Urteil: Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug, 05.05.2000
Juristen beschäftigten Anwalt trotz Berufsverbots: Jetzt drohen Regressforderungen und Zulassungsentzug
Vor gut 14 Tagen wurde der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hausmann wegen Betruges und Untreue in fast 50 Fällen zu weiteren sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für den kriminellen Juristen Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten Hausmanns wirken jedoch auch nach seinem Verschwinden hinter Gittern fort. Zwei Rechtsanwälten, die Hausmann – zwar wissentlich und vorsätzlich, jedoch auch im Guten vertrauend – trotz dessen Berufsverbot die Ausübung seiner Anwaltstätigkeit ermöglicht hatten, droht jetzt der persönliche und finanzielle Ruin. Der Grund: Mandanten, die durch Hausmann geschädigt wurden, überziehen die Anwälte mit Regressforderungen.
Einem von ihnen, Rechtsanwalt W. droht nach Informationen der WELT dazu der Entzug seiner Zulassung. Derzeit werde von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein entsprechendes Anwaltszulassungs-Entzugsverfahren betrieben, hieß es.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen beide Anwälte wegen Verstoßes gegen das Berufsverbot einen Strafbefehl erwirkt. Sie seien nach § 145c des Strafgesetzbuches schuldig, “ihren Beruf durch einen anderen ausgeübt haben zu lassen, obwohl dies dem anderen strafgerichtlich untersagt worden sei”, erklärte Staatsanwaltschaften-Sprecher Rüdiger Bagger. Verstöße gegen das Berufsverbot werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Der Grund der Strafbefehle: Die Anwälte hatten Hausmann unter anderem durch die Überlassung von ihren Geschäfts-Briefbögen, der Unterzeichnung von Schriftstücken, die Hausmann gefertigt hatte oder auch seine Vertretung vor Gerichten trotz seines lebenslangen Berufsverbots die Ausübung der Anwaltstätigkeit und damit seine Straftaten möglich gemacht. Das strafgerichtliche Berufsverbot für den 58-jährigen Hausmann war im Zusammenhang mit zahlreichen Betrügereien ausgesprochen worden, für die er bereits Strafen von mehr als zwölf Jahren verbüßte.
Nach der jüngsten Verhaftung gestand Hausmann im Prozess 49 weitere Straftaten. Unter anderem hatte der “unbelehrbare Rechtsbrecher”, der von “endloser Gier nach Geld” getrieben sei, wie der Vorsitzende Richter ihm attestierte, zahlreiche Mandanten um ihr Geld betrogen sowie durch gefälschte Urkunden Bankkredite in Millionenhöhe ertrogen.

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