In Bremen Razzia in fünf Redaktionen, CDU mißbilligt Angriff auf Pressefreiheit, verhindert aber gerichtliche Überprüfung, 1996

In Bremen Razzia in fünf Redaktionen. CDU mißbilligt Angriff auf Pressefreiheit, verhindert aber gerichtliche Überprüfung

Niemals zuvor ist wegen einer solchen Lappalie ein solcher staatlicher Aufwand getrieben worden.” Weder “um Hochverrat noch um Mord und Totschlag” ging es, sondern darum, daß einer Behörde “ein Papier verloren gegangen” sei, so die Bremer CDU in einer Kritik der Razzia in fünf Redaktionen und drei Privatwohnungen von Journalisten am 20. August in der Hansestadt.

Die Durchsuchungen trafen die Redaktionen von “Weser-Kurier”, “Bremer Nachrichten”, der Lokalausgabe der “Tageszeitung”, des Anzeigenblatts “Weser Report” und der Fernsehregionalsendung “Buten & binnen”.
Eine halbe Hundertschaft von Kripo-Beamten hatte am 20. August zuammen mit vier Staatsanwälten die Kopien eines vertraulichen Berichtes des Landesrechnungshofes gesucht. In dem Papier hatten Prüfer dieser Behörde gegen den früheren Staatssekretär im Bildungsressort Reinhard Hoffmann (SPD) den Vorwurf der Verschwendung und Überschreitung der Haushaltsansätze in den Vorjahren um 15 Millionen untermauert.
Diese Kritik an Hoffmann hatten auch vorher schon seine politischen Gegner öffentlich geäußert.
Trotzdem hatte der Präsident des Rechnungshofes Strafantrag wegen “Verletzung eines Dienstgeheimnisses” (Paragraph 352 b des Strafgesetzbuches) gestellt, und die Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln, weil sie die Voraussetzungen der Strafverfolgung als gegeben ansah, daß durch die “Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht”, so das Gesetz, “wichtige öffentliche Interessen gefährdet” sein müssen. – Im vorliegenden Fall erscheint es überzeugender, daß gerade die Veröffentlichung die Gefahr für “wichtige öffentliche Interessen” mindert.
Ganz abgesehen davon, trug der weitergegebene Bericht keinen Geheimhaltungsvermerk; alle Behördeninterna für schützenswert zu halten, entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, ist aber faktisch die Außerkraftsetzung demokratischer Grundsätze für die Verwaltung und eine Beschränkung der Pressefreiheit.
Chef des in Bremen in die Kritik geratenen Reinhard Hoffmann war früher der Bildungssenator Henning Scherf, und diese beiden Sozialdemokraten bilden heute als Präsident des Senats und Chef der Staatskanzlei das Tandem an der Spitze der Bremer Landesregierung.

Die CDU ist der SPD zwar heute in einer Großen Koalition verbunden, doch schon in der vergangenen Monaten gab es wiederholt Knatsch im Bündnis, sodaß die Christdemokraten auch jetzt die Gelegenheit nutzten:
Im Senat drückten sie eine Distanzierung von der Aktion von Polizei und Staatsanwaltschaft durch. Sie setzten sich allerdings nicht mit ihrem Ziel durch, auch den politisch Verantwortlichen zu kritisieren.
Das nämlich ist Henning Scherf, der auch Justizsenator ist.Die Durchsuchungen haben alle Bremer Parteien, einschließlich der SPD, kritisiert. Mißbilligung kam auch unter anderem von der IG Medien, dem DGB Niedersachsen-Bremen, Landespressekonferenz, Deutschem Presserat, DJV und dem Zeitungsverlegerverband. Der Hauptvorstand der IG Medien sprach von einem “massiven Eingriff in die Rundfunk- und Pressefreiheit”.
Für die Bremer Fachgruppe Journalismus sagte Peter Schulz: “Die massiven Einschüchterungsversuche sollen nicht nur Journalistinnen und Journalisten treffen, sondern auch deren Informanten. Hieran läßt sich die dringende Notwendigkeit erkennen, das Zeugnisverweigerungsrecht wirkungsvoller als bisher gegen staatliche Eingriffe zu schützen.”
Auf dem Papier sieht der Schutz ganz gut aus: Zur grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit gehört nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtswidrigen Durchsuchung der “Spiegel”-Redaktion im Jahr 1962 auch der “Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten. Er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, daß das ,Redaktionsgeheimnis‘ gewahrt bleibt.” …

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