Justiz im Nationalsozialismus – Komplizin der Vernichtungspolitik, 14.06.2011
Zum 14.6.2011 hatte die Zeitgeschichtliche Dokumentationsstelle Marburg die Historikerin Barbara Manthe eingeladen. Manthe promoviert gerade in Köln. Mich interessierte die Einladung zuerst, weil Manthes Vortrag im Marburger Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden sollte.Viel von dem, was Manthe vortrug, war mir bekannt. Sie erklärte die Regelgerichte, die es heute noch gibt: Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht, welches heute BGH heißt. Daneben schuf der NS-Staat Sondergerichte, besonders den Volksgerichtshof. Manthe legte Wert auf die Feststellung, dass die meisten Richter der Sondergerichte zugleich in den Regelgerichten tätig waren. Überhaupt betonte Manthe die Kontinuität im deutschen Rechtswesen. Es sei bekannt, dass 80 bis 90% der bundesdeutschen Nachkriegsrichter zuvor NS-Richter gewesen seien. …
Im Täterstrafrecht steht nicht die strafbare Tat im Vordergrund, sondern der Typ von Mensch, der solche Taten begeht. Ich möchte anmerken, dass derartige Ideen von Menschen in die Welt gesetzt werden, auf die diese Ideen am ehesten passen. Z.B.
(2) Jurist ist, wer sich an Universitäten herumtreibt, um dort aufzuschnappen, wie er andere betrügen kann, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder, der sich über die NS-Richter besonders aufregt, benimmt sich albern. Das waren ganz gewöhnliche Richter.
Die meisten wurden von den Justizministern der Weimarer Republik eingestellt. Sie schworen ihren Amtseid auf die Weimarer Republik. 1934 schworen dieselben Personen um, diesmal auf Adolf Hitler. Zwischen 1933 und 1945 gingen mehrere Richter in den wohlverdienten Ruhestand. Deren Posten wurden durch Richter besetzt, die von NS-Justizministern eingestellt wurden und ebenfalls auf Hitler schworen. Ab 1946 schwor das kombinierte Personal auf Bayern und ab 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland – immer mit dem Zusatz “So wahr mir Gott helfe!”
Natürlich war die Nazi-Zeit für Richter besonders schön, weil sie Gelegenheit bekamen viele Todesurteile zu fällen.
Adenauer war dann glücklich erfahrene Mordsbeamte zu seiner Unterstützung zu haben und gab den Beamten, die nun die seinigen waren, Gelegenheit auch ohne Todesurteile Kraft durch Freude zu finden. So wanderten viele Displaced Persons (die aus Konzentrationslagern befreit worden waren) dank bundesdeutscher Richter erneut ins Gefängnis. Begründung war gewöhnlich, dass sie diese DPs sich in irgendwelchen kommunistischen Gruppierungen betätigt hätten oder sonstwie asozial waren.