Justiz-Späne, Unterstellung einer “ergebnisorientierten Verhandlung” keine Verleumdung, 01.05.2009
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ottmar Breidling weiß das, er ist ein Vorsitzender Richter hier am Oberlandesgericht. Er ist nicht zimperlich. Aber er wird es, wenn er nur Späne riecht, die von Verteidigern kommen.
So einer hatte dem Breidling-Senat eine „ergebnisoriente Verhandlung“ unterstellt. Wegen Verleumdung klagte unsere Staatsanwaltschaft den Anwalt an. Geradezu wie ein mit dem Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold zog sie das Verfahren durch, wollte den Anwalt verurteilt haben.
Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle zu genau diesem Fall schon gelästert. Dass es von der Staatsanwaltschaft ja heißt, sie sei die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann denken. Und ich habe gehofft, dass aus Starrsinn noch Vernunft werden könnte. Gestern nun kam die Wende.
Oberstaatsanwalt Stephan Hintzen forderte „unter Abweichung früherer Auffassung“ Freispruch. Der Verteidiger habe berechtigt in Berufsausbübung gehandelt.
Dem, was von vornherein klar war, folgte auch Richterin Ruth Lysko: Der Freispruch auf Kosten der Staatskasse ist sogar rechtskräftig geworden. Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr jetzt jedes Recht.
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