Justiz-Überlastung Richter scheitert an Richtern, Legal Tribune, 13.02.2014
Ex-Richter Knöner hatte schon im Vorfeld erklärt, dass seine Klage gegen den Geschäftsverteilungsplan des AG Herford, und letztlich gegen die Überlastung der deutschen Justiz, abgewiesen werden würde. Das VG Minden hielt sie allerdings bereits für unzulässig. Knöner zeigt sich verärgert – und will in Berufung gehen.
Im Prozess um eine Überlastung der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat der ehemalige Herforder Amtsrichter Helmut Knöner die erste Runde verloren. Das Verwaltungsgericht (VG) Minden wies seine Klage am Donnerstag nach kurzer Beratung als unzulässig zurück. Jetzt will Knöner vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW ziehen.
Formal wendet sich der 66-Jährige gegen den Geschäftsverteilungsplan des Herforder Amtsgerichts (AG) für 2012. Im Kern gehe es ihm aber um das Problem der dauerhaften Überlastung der Justiz im Land, sagte er. Wenn das Gericht nicht genügend Stellen vom Land bekomme, könne es auch keinen vernünftigen Verteilungsplan aufstellen. Das Land müsse die Unterversorgung eingestehen.
Der Deutsche Richterbund in NRW beurteilt die Lage genauso. Landesweit fehlten 700 Richter und Staatsanwälte, davon allein 400 an den Land- und Amtsgerichten. Am selben Tag klagte das Landessozialgericht (LSG) in Essen über eine immense Überlastung der Sozialgerichte. Allein für die Abarbeitung aller offenen Fälle würden die Gerichte ein Jahr brauchen, hieß es.
“Wenn ich damit durchkomme, werde ich das Land verklagen”
Das VG Minden äußerte indes große Bedenken, ob es ein schützenswertes Interesse für die Klage gebe, sagte die Vorsitzende Richterin in Minden. Der Verteilungsplan 2012 sei abgelaufen, Knöner selbst sei nicht mehr im Dienst. Er mache geltend, dass die Arbeitszeitverordnung des Landes für Beamte auch auf Richter angewandt werden müsse. Wäre dies der Fall, hätte er als über-60-jähriger Amtsrichter pro Woche zwei Stunden weniger arbeiten müssen. Wenn er damit durchkomme, werde er das Land auf Schadenersatz verklagen. “Und wenn ich Recht bekomme, kann der Justizminister dem Finanzminister die Pistole auf die Brust setzen. Das finde ich gut. Das sollten alle Richter gut finden.”
Vor einigen Jahren sei die Arbeitszeit der Beamten heraufgesetzt worden. “Da hat man uns Richtern gesagt, jetzt müsst ihr auch mehr arbeiten”, sagte Knöner vor Gericht. Deshalb müsse auch die Altersreduzierung bei der Arbeitszeit für Richter gelten. Das Land betont dagegen, dass die Arbeitszeitverordnung nicht auf Richter übertragbar sei.