Justizirrtum Arnold: Justiz ohne gesunden Menschenverstand, “Am besten den vorbestraften damaligen Anwalt und den Richter mit ins Gefängnis”, 13.09.2013

Stimmen zum Urteil: „Ich hätte mir ein härteres Urteil gewünscht“
Justiz – Von Genugtuung bis zu Unverständnis – Die Reaktionen auf die Verurteilung von Heidi K. sind unterschiedlich,, 13.09.2013

…„Ich hoffe auf fünf Jahre aufwärts“, sagt Steffen Arnold. Zu mehr will er sich zunächst nicht äußern, will erstmal das Urteil abwarten. „Das, was heute hier passiert, das hätte sich Horst Arnold gewünscht“, sagt Karl-Heinz Treusch (78), seinerzeit ausbildender Studiendirektor des Referendars Horst Arnold und mittlerweile ein Freund der Familie. „Horst wollte die Öffentlichkeit wachrütteln. Das war ein einziger Schrei nach Gerechtigkeit.“ Nie hätte Treusch für möglich gehalten, „dass in unserer Justiz so etwas möglich ist“.

10.20 Uhr. Keiner weiß so recht, wie die Information durchgesickert ist, doch plötzlich macht ein „fünfeinhalb Jahre“ die Runde. „Viel zu wenig“, empört sich eine Frauenärztin. „Doppelt so viel wäre das Mindeste gewesen. Heidi K. hat immerhin ein Menschenleben auf dem Gewissen.“ Ihren Namen will die Gynäkologin und Frauenrechtlerin nicht nennen. Das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht für all jene Frauen, denen tatsächlich Gewalt angetan worden sei. Zum anderen sei das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil eine Ermutigung für andere Frauen, weiterhin zu lügen – man denke nur an den Fall Kachelmann.

Ähnlich sieht das auch Katharina Trumpfheller, Schulelternbeirätin an der Georg-Christoph-Lichtenbergschule in Ober-Ramstadt, an der Heidi K. seinerzeit „Vergiftungsvorwürfe“ erhoben hatte. „Es kann doch nicht sein, dass einem das Denunzieren so einfach gemacht wird“, sagt sie. Rosemarie Kabel, ehemalige Lehrerin an dieser Schule sagt: „Ich freue mich über das Urteil. Das ist gerecht.“ Zwar sei Heidi K. nur kurz an ihrer Schule gewesen, aber schon nach 14 Tagen sei klar gewesen: „Die hat ‘nen Knall“. Völlig unverständlich sei, dass die Justiz das, was man mit gesundem Menschenverstand habe sehen können, nicht erkannte. Unter den Wartenden entflammt eine heftige Diskussion über die angebliche anale Vergewaltigung von Heidi K., ob und wie eine solche innerhalb von anderthalb Minuten überhaupt möglich sei. Kurt Kohl, Cousin von Horst Arnold, gesellt sich zu der Runde. Er hatte ein Minimum von siebeneinhalb Jahren erhofft. „Und am besten den damaligen Richter und den vorbestraften Anwalt von Heidi K. gleich mit ins Gefängnis.“

11.20 Uhr. Endlich öffnen sich die Türen des Gerichtssaals. Die Mutter von Horst Arnold, Helga Arnold (77), sagt mit Tränen in den Augen: „Das heutige Urteil bringt mir meinen Sohn nicht zurück. Ich hätte mir eine härtere Strafe gewünscht.“ Die letzten zwölf Jahre seien die Hölle für sie und ihre Familie gewesen. „Ich kann bis heute nicht verstehen, dass etwas so Gravierendes in Deutschland überhaupt passieren kann.“ Eine Genugtuung sei, dass Heidi K. nun zumindest für eine gewisse Zeit keinen Schaden mehr anrichten könne.

„Wir haben den Glauben an die deutsche Justiz verloren“, sagt Birgit Arnold, Schwägerin des Opfers. Mit tränenerstickter Stimme sagt Steffen Arnold, Bruder des Opfers: „Wir haben für Horst gekämpft. Das Urteil ist richtungsweisend.“ Anerkennung auch für die Richterin. „Sie hat gute Arbeit geleistet. Und sie hat sich bei unserer Familie entschuldigt. Das war die erste Entschuldigung überhaupt.“

Der Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow, der Horst Arnold zum Freispruch verhalf, erklärt: „Ich habe mit einem Urteil über fünf Jahren gerechnet. Immerhin hat Heidi K. ein schweres Verbrechen begangen.“ Sie habe Arnold nicht nur fünf Jahre seiner Freiheit beraubt, sondern auch seine soziale Existenz und berufliche Ehre zerstört. Das Urteil sei eine nachträgliche Genugtuung. „Doch bleibt ein schales Gefühl, da alles so unendlich lang gedauert hat.“ Ihn wundert, dass das Gericht keine Untersuchungshaft angeordnete, da bei fünfeinhalb Jahren durchaus ein Fluchtanreiz gegeben sein könnte. „Noch jedenfalls ist kein Schlusspunkt gezogen.“ Durch die zu erwartende Revision werde Heidi K. noch mindestens ein halbes Jahr in Freiheit ihr Beamtengehalt in reduzierter Form beziehen. …

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