Justizirrtum im Bosenhof-Prozess: Warum Arthur B. auf dem Löwenanteil der Anwaltskosten sitzen bleibt / Dritte und letzte Folge

Justizirrtum im Bosenhof-Prozess: Warum Arthur B. auf dem Löwenanteil der Anwaltskosten sitzen bleibt / Dritte und letzte Folge
WIESBADEN Arthur B. ist froh, wieder in Freiheit und bei seiner Familie zu sein. Doch der Justizirrtum bleibt für ihn nicht ohne Folgen. Das Vertrauen des 38-Jährigen in den Staat ist geschwächt, finanziell waren die Prozesse für ihn ein Desaster.
26 Monate und 18 Tage hatte Arthur B. im Gefängnis gesessen, angeblich weil er zum dreifachen Mord auf dem Bosenhof bei Bad Kreuznach angestiftet hat. Insgesamt hätte er zehn Jahre verbüßen sollen für ein Vergehen, das er nicht beging: Aber nach erfolgreicher Revision vor dem Bundesgerichtshof hat erst kürzlich das Landgericht Bad Kreuznach das Unrechts-Urteil aufgehoben.
…Auch nicht seine Mutter. Die hatte sogar ihr Haus verkauft, um die Anwälte zu bezahlen, mit deren Hilfe Arthur B. die Freiheit teuer erkaufte. Denn die Anwalts-Rechnungen addierten sich auf 65 000 Euro. Vor allem die Revisionsspezialisten hatten teuer zu Buche geschlagen. Aber trotz Justizirrtums bekommt er davon nur einen Bruchteil ersetzt. Nämlich nur den, der das Limit der Gebührenordnung nicht überschreitet – Honorare für Revisions-Spezialisten liegen in der Regel weit über diesem. Dem erlittenen Unrecht folgt der finanzielle Schaden. Das Haus der Mutter ist weg. Und der Staat zahlt in seinem Fall nicht einmal eine Entschädigung für die Zeit hinter Gittern.

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