Justizkorruption, Prozessbetrügereien einer Bank, Geheimakten, 15.10.2010

Justizkorruption, Prozessbetrügereien einer Bank, Geheimakten, 15.10.2010
…Die Sparkasse hatte bei Gericht nicht nur wahrheitswidrig vorgetragen, sondern mit unterschiedlichen „Varianten“ von den gleichen Urkunden vom gleichen Tage bei Gericht operiert, Kontoverfügungen über gesetzl. geschützte (Kunden) Fremdgelder mittels gefälschter Überweisungsträger zu ihren Gunsten vorgenommen und sämtl. in Zusammenhang stehenden Schutzgesetze und Formvorschriften vorsätzlich verletzt, sondern auch noch mit öffentlich geförderten (KfW) Mitteln Untreue begangen.
Hinzu kam, dass mit öffentlichen Geldern verbotener Weise auch noch vorsätzlich überhöhte Angebote in einer Zwangsversteigerung abgegeben wurden, um Mittels dreifach überzogenen Mindestgebot Eigentümer der privaten Villa des Unternehmers zu werden, damit sie ihn öffentlichkeitswirksam gerichtlich zwangsräumen konnte…
Die Ermittlungsbehörden durchsuchten die Sparkasse, stellten die belastenden Beweismittel sicher und unterdrückten diese jedoch, bis die strafrechtliche Verfolgungsverjährung eingetreten war. Strafanzeigen von unterschiedlichen Geschädigten wurden – wider bessern Wissen – in strafvereitelnder Absicht von der zuständigen StA eingestellt.
In den heute vorliegenden Gerichtsakten fand sich eine unerlaubte „Schattenakte“ welche weder paginiert noch an die Anwälte herausgegeben werden sollte, da sich darin die heimlich geführte Korrespondenz des Sparkassenanwaltes mit der Berichterstatterin der urteilenden Kammer als auch Abdrucke aus der Internet Veröffentlichung über den Skandal befanden. Damit nichts aufgedeckt werden sollte befand sich ein Handzettel auf der Akte, auf der mit roter Schrift vermerkt ist: „nicht rausgeben“…
Prozessleitende und entlarvende Anträge eines dem Gericht nahestehenden Anwaltes wurden heimlich vom Vorsitzenden der Kammer – per E. mail –  an den Antragsteller zurück gewiesen ohne den 5 anderen am Prozess beteiligten Parteien – Kenntnis über den prozessleitenden Antrag zu gewähren. (Die Beweise liegen vor)
Nachdem die Erkenntnisse bei den Geschädigten über die stattgefundenen Betrügereien / Rechtsbeugungen vorliegen, wurden in 4 verschiedenen Bundesländern erneut wegen der aufgedeckten deliktischen Handlungen (Prozessbetrügereien) bislang 7 neue Gerichtsverfahren angestrengt. Mit den heutigen schriftlichen Beweismitteln konfrontiert, wird weder seitens der Justiz in Niedersachsen terminiert, noch auf Beweisanträge seit mehr als 1 ½ Jahren geantwortet. In bereits laufenden Verfahren in Sachsen, NRW und Hessen wird der Prozessstoff durch die Justiz verfälscht, geltende Schutz- und Formalgesetze einfach negiert und eine Beweisaufnahme verweigert, was einem fehlenden rechtlichem Gehöhr gleichkommt. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe deckt die Betrügereien.

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