Renate Kirchgessner verhaftet, Wie die bayerische Justiz mit Banken zusammenarbeitet, 2005
Es steht hier Aussage gegen Aussage: Renate Kirchgessner wirft der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vor, Geld in Höhe von 300.000,00 Mark nicht ausbezahlt und ihren Mann daran verhindert zu haben, sein Geschäft ordentlich zu führen. Die Bank streitet dies ab.
Im Jahre 1989 hat die Bank eine Finanzierung des Autohauses ihres Mannes zugesichert. Renate Kirchgessner musste mithaften. Laut Kirchgessner ist die Summe von 300.000,00 Mark jedoch spurlos verschwunden. Die Bank hat dies zwar für die Gerichtsunterlagen geleugnet aber – dank des Engagements einiger Richter am Landgericht Aschaffenburg – ist es beim blanken Leugnen geblieben.
Die Vorgänge des Landgerichtes Aschaffenburg wimmeln von Unregelmäßigkeiten und Verfahrensfehler: Die Bank bot am 23.04.2002, im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung einen Zeugen zum anhören an. Doch der vorsitzende Richter Engel gestützt von Richterin Dr. Lange und Richter Bachmann sorgte dafür, dass der Zeuge nicht angehört wurde. Sie sorgten dafür, dass kein einziger Zeuge angehört wurde.
Engel & Co versagte weiterhin am 10.12.2002 der mittellosen Frau Kirchgessner Prozeßkostenhilfe, so daß weiteres Prozessieren ( wegen grober Missstände im deutschem Recht ) für Frau Kirchgessner nicht möglich war. Sie müssen wissen, was sie tun.
Es stehen desweiteren zwei missbrauchte Einstweilige Verfügungen (1 O 92/02 und 1 O 442/04 ) zur Diskussion, in denen es Frau Kirchgessner verboten wurde, Ihre Anschuldigungen gegen die Bank weiterhin aufrechtzuerhalten. Nachdem Frau Kirchgessner zwangsläufig gegen Engels Anordnungen verstoßen musste, falls sie weiterkommen wollte, tat sie dies. Es gab ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.500,– EUR, was Frau Kirchgessner nicht bezahlen konnte. Ergo: Die Verhaftung am 17.08.2005 durch einen Gerichtsvollzieher und einen Polizei-Oberkommissar. ( Gab es bei der bayerischen Polizei denn kein weibliches Personal für diesen planmäßigen Auftrag ? )
Die Fiktion in dem vorliegenden Fall lautet, die Verhaftung fand von Amtswegen statt, weil das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Dies ist eine vermeintlich bequeme Verschiebung der Verantwortung, ist aber kaum realistisch. Wenn es sowohl um die Meinungsfreiheit als auch die physikalische Freiheit eines Menschen geht, ist nichts zu vertuschen.
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