Justizopfer Harry Wörz erhält Entschädigung mit nicht Berücksichtigung vieler Teile seiner Ansprüche, 17.04.2014

Justizopfer: Harry Wörz erhält Entschädigung, spiegel-online, 17.04.2014

Harry Wörz saß viereinhalb Jahre lang unschuldig hinter Gittern. Er war wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt worden. Nun hat ihm die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine weitere Entschädigung zugesprochen.
Der Fall Harry Wörz gehört zu den spektakulärsten Justizirrtümern Deutschlands. Viereinhalb Jahre lang saß er unschuldig im Gefängnis. Nun bekommt das Justizopfer eine weitere Entschädigung. Nach Bewertung eines Gutachtens sprach ihm die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe “wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit” eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe wollte die Behörde keine Auskunft geben, um die Interessen von Wörz zu schützen.

Auch dessen Anwalt Hubert Gorka nannte den Betrag nicht, sagte aber: “Ich bin von der Entscheidung sehr enttäuscht, da viele Teile seiner Ansprüche nicht berücksichtigt wurden.” Wörz müsse die 23-seitige Entscheidung nun erst einmal durchlesen. Zugleich kündigte Gorka an, er “werde Herrn Wörz höchstwahrscheinlich zur Klage raten”. Es gehe um eine angemessene Entschädigung, die er beim Landgericht Karlsruhe durchsetzen wolle. …

Rund 13 Jahre lang kämpfte er vor verschiedenen Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte. 2009 wurde Wörz vom Landgericht Mannheim endgültig freigesprochen. Ende 2010 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil, das seither rechtskräftig ist.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.