Kein Anspruch auf ein faires Verfahren bei rechtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08 (Richter Dr. Martin Fleuß), Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan Barden
Am Vewaltungsgericht stellt die Rechtsbeugung anscheinend nicht nur ein richterlichtes Selbstverständnis, sondern sogar eine Notwendigkeit dar. Das dort die Rechtsbeugung betrieben wird, die dort oder an einem anderen Gerichten betrieben wird darf man aber nicht sagen, weil einem dann ebenfalls in Rechtsbeugung sämtliche Grundrechte, Menschenrechte und alle anderen Rechte zu versagen sind. Wer also glaubt er tue etwas gutes, wenn er sich über Rechtsbeugung und unrechtes und ungerechtes Verhalten in der Justiz beschwert und glaubt er müsse sogar für seine entsprechende Arbeit eine Belohnung erhalten und er würde nun auf Richter treffen, die Rechtsbeugung in der Justiz beseitigen wollten aufgrund ihres Amtseides und Gehaltes für das diese entsprechend bezahlt werden, der wird sich überaus wundern, dass ihm nun aufeinmal keine Rechte, keine Grundrechte, keine Menschrechte und auch kein Recht mehr auf ein faires Verfahren und unbefangene Richter zusteht.
Dh. wer durch richterliche Rechsbeugung rechlich vergewaltigt wird, ist als Geschädigter auch weiterhin von den Kollegen auch durch Rechtsbeugung rechlich zu vergewaltigen und möglichst noch mehr zu schädigen aber auch zu verleugnen, zu beleidigen und zu verspotten:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Das hatten wird in ähnlicher Form im Dritten Reich ebenfalls erlebt und heute wie damals feiern sich die Richter hochelitär im Namen der rechtsbeugerischen Taten tätig zu sein etc. und das mit heute geschworenem Amtseid für dessen Einhaltung diese ebenfalls ein Gehalt beziehen und bezahlt werden, der dem Bürger die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte eigentlich garantieren sollte. Die Richter bekämpfen die Menschen, die sich gegen Rechtsbeugung in der Justiz einsetzen auch mit Rechtsbeugung und feiern ihre rechtsbeugerischen Verbrechen untereinander, die diese für die Kollegen, für das Landesjustizministerium, dass über deren Beförderung bestimmt und für Politik und Staat tätigen. Vom Landesjustizministerium werden diese Richter dann wiederum als hocheliäre Wesen, die hocheltitäre Tätigkeiten “Im Dienste der gesamten Menschheit” vollbringen befördert, belobigt und belohnt. Dabei interessiert die Richter ihr Amtseid, den diese heute geschworen haben “dem Recht und der Gerechtigkeit zu dienen” gar nicht, sondern verfolgen gleiche Ziele dem jeweiligen Machthaber im vorauseilendem Gehorsam zu dienen, so wie die Richter im Dritten Reich einen Amtseid auf den Staat geschworen haben. Gegenüber dem Staat und der Richterschaft hat ein Bürger schon von vornherein vorsätzlich keinen Anspruch auf ein faires Verfahren und es soll diesem auch vorsätzlich nicht ermöglicht werden, weil es sich bei dem Bürger als Nichtjuristen aus der Sicht vieler Richter und mancher opportunistischen Juristen um minderes Menschenmaterial handelt, dass ohnehin keine Rechte geltend zu machen hat und das ganz besonders nicht gegenüber den den Kollegen aus Staat, Politik und Justiz.
3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren. Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.
EMRK-Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 6, Recht auf ein faires VerfahrenJustizgeschädigte Bürger sind zu beleidigen, zu verspotten und zu verleugnen:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4332.html
Landesjustizministerium NRW, Roswitha Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4355.html
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.