Kinderporno- OLG-Richter Claus P. (59) holt sich Pornobilder aus Strafakten, Gegen einen Schnitzel-Dieb war er gnadenlos!, 05.08.2021

Kinderporno-Richter Claus P. (59), Gegen einen Schnitzel-Dieb war er gnadenlos!, Bild.de, 05.08.2021

Richter erhielt Strafbefehl über 4500 EUR wegen Besitzes von 4000 Kinderpornos, der mittlerweile rechtskräftig geworden ist.
Kinderporno-Richter Claus P. (59) hat richtig Glück gehabt. Er sammelte 4000 widerwärtige Kinderpornos – und kam mit einer äußerst milden Strafen davon!

Bei dem hochrangigen Juristen wurden mehr als 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden. Manche hatte sich der 59-Jährige im Darknet heruntergeladen, in vier Fällen soll er sich aus Strafakten Dateien besorgt haben.

Im Zuge einer Durchsuchung stellten Ermittler im Juni 2020 Beweismaterial sicher. Die Dateienmengen waren so umfangreich, dass IT-Forensiker monatelang damit beschäftigt waren, sie auszuwerten.

Die Ermittler deckten auf, dass der 59-Jährige seine Stellung als Richter missbrauchte, um sich Inhalte aus Strafakten zu Kinderporno-Fällen zu beschaffen. ( Abendzeitung München, 02.08.2021 )


Der Bäcker-Fall: Am 1. März 2018 klaute der Landbäckerei-Angestellte Peter G. (54) im Marktkauf in Ingolstadt eine Packung Heurigenwurst und eine Packung Jägerschnitzel. Wert: 19,87 Euro.

Vor Gericht wurde G. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro auferlegt – also 1800 Euro. Strafverschärfend für ihn: Peter G. war zu dem Zeitpunkt auf Bewährung, weil er nach einem Unfall geflohen war.

Sein Anwalt Marc Sturm (39) legte Beschwerde ein: „Ein Gutachten attestierte meinem Mandanten psychische Defizite. Er klaute nur, weil er Existenzängste hatte.“

Als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg schmetterte Claus P. die Beschwerde ab! Neben der Geldstrafe bekam Peter G. außerdem ein Jahr Verlängerung seiner Bewährungsstrafe.

IRRE: Der Wurstdieb verdiente im Monat 1000 Euro netto – laut der Augsburger Justiz verdiente der Richter Claus P. nur 900 Euro!

Weil P. bereits vor dem Kinderporno-Urteil gegen ihn aus dem Richterdienst ausgetreten war und seine Pensionsansprüche aufgegeben hatte, wurde das zu seinen Gunsten berücksichtigt. Er war geständig und lebte bisher straffrei. Ansonsten wäre sein Gehalt (R3-Besoldung, 8444,79 Euro) ausschlaggebend für die Höhe der Geldstrafe gewesen. So ging das Gericht bei der Bemessung der Strafe von einem Monatsgehalt von circa 900 Euro aus.

Claus P. wurde deswegen zu einer Strafe von nur 4500 Euro verurteilt: 150 Tagessätze á 30 Euro – die gleiche Tagessatzhöhe wie beim Wurstdieb!

Für viele Anwälte ein handfester Skandal – auch für Marc Sturm, Anwalt des Landbäckerei-Angestellten Peter G.: „Der ganze Vorgang Claus P. ist widerwärtig. Es ist nicht nachvollziehbar, wie man auf so einen Tagessatz kommt.“

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1 Antwort zu Kinderporno- OLG-Richter Claus P. (59) holt sich Pornobilder aus Strafakten, Gegen einen Schnitzel-Dieb war er gnadenlos!, 05.08.2021

  1. Wenn er nur noch 900 Euro verdiente, dann muss man, sofern er keine anderen Erträge hatte, eben davon ausgehen. Das ist durchaus rechtsstaatlich, wie auch der schlimmste Mörder ein rechtsstaatliches Verfahren verdient hat. Zudem sind die Nebenfolgen der Tat – Verlust des Richteramtes, Aufgabe der Pensionsanspruche und öffenztliche Entblößung – ja auch wirklich erheblich, deutlich schwerwiegender als der Strafbefehl.
    Natürlich haben wir keinen Rechtsstaat – aber gerade dieses Beispiel belegt das nicht unbedingt.

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