Kinderporno-Staatsanwalt aus Paderborn von Generalstaatsanwalt Specht und Justizministerin Piepenkötter befördert, von Hubertus Gärtner, 05.02.2010

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Sowohl auf dem privaten als auch auf dem Dienstcomputer des Staatsanwaltes waren kinderpornografische Darstellungen gefunden worden.

Der skandalöse Vorfall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Paderborner Staatsanwaltschaft leitete damals gegen den Beschuldigten ein Verfahren ein. Es wurde an die Detmolder Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese stellte das Verfahren im Juni 2002 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro ein.

Das Düsseldorfer Justizministerium wurde seinerzeit über die Ermittlungen unterrichtet.

Im vergangenen Jahr bewarb sich der wegen der Kinderpornos vorbelastete Staatsanwalt dann auf eine freie Stelle als Gruppenleiter in seiner Behörde. Der damalige Paderborner Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Wolfgang Specht, schrieb dem Kandidaten zur allgemeinen Überraschung eine sehr gute Beurteilung, die an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm weitergeleitet wurde. Auch der Generalstaatsanwalt hielt die Beförderung offenbar für angemessen. Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter habe “dem Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaft entsprochen” und schließlich “die Beförderungsentscheidung getroffen”, teilte das NRW-Justizministerium gestern auf Anfrage mit.

Der Besitz von Kinderpornografie ist ein verabscheuungswürdiges Delikt. Deshalb hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den Strafrahmen verschärft. Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ihrer Kollegen sich einer solchen Tat schuldig macht. Sie sind empört darüber, dass dieser Mann später sogar noch Karriere macht und in die mittlere Leitungsebene befördert wird.

“Nicht rückgängig zu machen” Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird heute in Paderborn den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Specht, in den Ruhestand verabschieden und seinen Nachfolger, Volker Schmerfeld-Tophof, ins Amt einführen. Müller-Piepenkötter betont, dass die Personalakte des umstrittenen Kinderporno-Staatsanwaltes keine Hinweise auf den inkriminierten Sachverhalt mehr enthalten habe. Der Vorgang zu einem im Herbst 2002 abgeschlossenen Disziplinarverfahren “wurde den Vorschriften der Tilgungsverordnung entsprechend bereits im Jahr 2005 getilgt”, so das Ministerium. Nach dem Ablauf der Tilgungsfrist eines Disziplinarvorgangs dürfe der “Vorgang” “keine Berücksichtigung mehr finden”. Es sei daher “den jetzt handelnden Personen aus zwingenden rechtlichen Gründen weder möglich, die Beförderung zu versagen”, noch sei es möglich, “die erfolgte Beförderung rückgängig zu machen”.

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