Unschuldig wegen Vergewaltigung im Knast in Stammheim, Tatvorwurf aus TV-Gerichtsshows abgeschaut, Der Spiegel-online, 01.06.2011

77 Tage sitzt er in der JVA Stammheim – für eine Vergewaltigung, die er nicht begangen hat: Der 59-Jährige verliert seinen Job, sein Vermögen, sein Vertrauen in die Justiz. Die Geschichte eines fatalen Irrtums.

26 Jahre lang hatte Jost Mayer einen kleinen Laden im Norden Stuttgarts. Zuletzt verkaufte er Jeans und Shirts. Jetzt wird er die Boutique schließen müssen. Seit er 2009 für mehr als zwei Monate im Gefängnis saß, kommt keiner mehr. Jost Mayer ist pleite.

Ein Mädchen hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt – zu Unrecht. Es passierte an einem heißen Tag im August vor zwei Jahren. Die Ladentür stand offen, als Jost Mayer zwei Männer die Passage entlang kommen sah. “Unangemeldete Vertreter mag ich wie Zahnweh”, dachte er. Tatsächlich waren es Zivilbeamte – mit einem Haftbefehl wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung in der Tasche.

Einer der Beamten fuchtelte mit den Papieren herum, sprach von einem Stuhl, einem Riegel, einem Vorhang. Jost Mayer sagte: “Hab ich nicht. Hab ich nicht. Hab ich nicht.”

Der Polizist machte Fotos im Laden. Der Reflex: “Ich war es nicht!”

Jost Mayer durfte noch seine betagte Mutter anrufen und seinen Laden abschließen, dann begleiteten die Beamten ihn Seite an Seite zu ihrem Dienstwagen, vorbei an den Geschäften der Nachbarn. Immerhin ersparten sie ihm die Handschellen. Auf der Polizeiwache dachte er zunächst noch, er sei bei “Versteckte Kamera”. Dann erfuhr er erstmals Details. Eine Zehnjährige behauptete, im Februar 2009 von Mayer vergewaltigt worden zu sein. In seinem Laden, am helllichten Tag.

Jost Mayer hätte sie auf einen Stuhl gesetzt, den Riegel an der Tür vorgeschoben und die Vorhänge zugezogen. Jost Mayer kannte das Mädchen nicht. Erst als der Haftrichter ihm ein Foto zeigte, erkannte er die Tochter einer Kundin, die zwei, drei Mal im Jahr zu ihm kam und nach reduzierter Ware Ausschau hielt.

“Ich war es nicht!”, sagte Mayer. Mehr nicht.

“Ich hatte zufällig Monate zuvor über einen Fall gelesen, in dem ein Tatverdächtiger sagte: Wenn man zum Verhör geschleppt wird, kann man sagen, was man will, es interessiert keinen.” Mayer spürte nach wenigen Momenten: Ihm ergeht es wie diesem Mann. “Ich hatte gleich das Gefühl: Wenn es um ein Sexualdelikt geht, versuchen die Ermittler nicht, einem die Schuld nachzuweisen, sondern sie gehen von der Schuld aus”, sagt Mayer und schüttelt ungläubig den Kopf.

Er habe sich in die Enge getrieben gefühlt: Nicht die anderen mussten seine Schuld nachweisen. Nein, er sollte offenbar seine Unschuld beweisen.

Auch für Wege von wenigen Metern wurden ihm Handschellen angelegt. Als er dem Haftrichter gegenübertrat, wurde er an einen Stahlring angeschlossen, etwa drei Meter vom Schreibtisch des Juristen entfernt. Als Linkshänder kam es einem Kunststück gleich, mit gefesselten Händen den Haftbefehl zu unterschreiben.

Jost Mayer greift sich an die Stirn: “Das muss man sich mal vorstellen! An diesen Ring hätte man einen Ochsen anbinden können!” Laut Staatsanwalt hatte Jost Mayer das Kind im Schritt und am Oberkörper “manipuliert”: Fluchtgefahr, Untersuchungshaft. Jost Mayer war die Ruhe selbst, sagt er, und man glaubt es ihm. Diesen Mann bringt nichts so schnell aus dem Gleichgewicht.

Höflich, sagt er, habe er den Haftrichter gefragt: “Kann ich etwas zur Aufklärung beitragen?” Eine Antwort erhielt er nicht. Stattdessen brachte man ihn nach Stammheim.

Für Jost Mayer begann die Zeit, die er den “psychischen Holocaust” nennt. Als er in der JVA Stammheim seine Sachen abgeben musste, habe ein Justizvollzugsbeamter immer wieder gesagt: “Langsam machen! Schön langsam machen!” Es klang wie eine Kriegserklärung, für Mayer war es die reinste Provokation.

… Die permanente Stille draußen, vor den Mauern, die Schikane dahinter – das alles setzte ihm zu. Ebenso der zusammenklappbare Käfig im Lastenaufzug, konstruiert für Schwerverbrecher. Mayer brach seelisch zusammen, raffte sich auf, weinte stumm vor sich hin, motivierte trotzdem die anderen und musste feststellen, dass nicht nur er sich ungerecht behandelt fühlte. “Im Knast sind alle unschuldig”, sagt er.

Die ersten Tage schlief er sich “erst mal richtig aus”, erinnert sich Jost Mayer und lacht laut auf. “Als Selbständiger, der Jahr für Jahr gerackert hat, tat mir das fast gut.” Doch die Zustände seien menschenunwürdig.”

Stammheim wurde für Terroristen gebaut, nicht für normale Strafgefangene. Der Vollzug dort ist pure Folter”, sagt Mayer. “Wer sagt, er stehe das dort problemlos durch, der lügt.”

Sein Rechtsanwalt, den er seit mehr als 20 Jahren kennt, wusste: In Mayers Laden gibt es weder einen Stuhl, einen Vorhang noch einen Riegel. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen mit einer detaillierten Beschreibung der Tat, minutiös geschildert, formuliert von dem Mädchen – aber in einer Sprache, die untypisch erwachsen und amtlich klingt für eine Zehnjährige.

Polizeibeamte befragten Mayers Geschäftsnachbarn, ob sie öfter Kinder in seinem Laden gesehen hätten. Sein Anwalt erreichte schließlich, dass ein Polizeibeamter angehört wurde, der bis kurz vor Mayers Festnahme auf der Wache im selben Stadtteil arbeitete. Dieser bestätigte, dass bereits in der Anzeigeerstattung vier Unstimmigkeiten auffielen.

Seine Einwände blieben zunächst unerhört. Erst nach 76 Tagen gab es einen Haftprüfungstermin. Und Jost Mayer war ein freier Mann. Die Erleichterung blieb aus, als Jost Mayer das letzte Stahltor der JVA passierte. Er lief zur Straßenbahn, fuhr nach Hause. “Dort musste ich erstmal ausschnaufen.”

Erst später erfuhr er, dass das Mädchen laut Gutachten einen IQ von 51 hat. Vor Gericht sagte eine Psychologin aus Tübingen, sie habe dem Kind anfangs auch geglaubt. Doch dann habe es Widersprüche gegeben, die Zehnjährige habe Dinge beschrieben, die es in Mayers Geschäft gar nicht gab. Ihre für ein Kind untypische Sprache habe sie sich in den TV-Gerichtsshows abgeschaut.

Pro Gefängnistag hat er inzwischen 25 Euro erhalten – abzüglich Betreuungs- und Verpflegungskosten. Dazu kamen etwa 1100 Euro, um seinen Anwalt zu bezahlen, was jedoch nicht einmal die Hälfte des Honorars abdeckte. Sonst hat er keine Entschädigung erhalten. Dass sich sein Geschäft von der knapp dreimonatigen Schließung und den noch immer kursierenden Gerüchten nicht erholt hat – das interessiere keinen, sagt Jost Mayer. Die siebenzeilige Meldung in der Stuttgarter Zeitung, dass er freigesprochen wurde, scheine die Kunden nicht umzustimmen – sie kaufen nicht mehr bei ihm ein. …

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