Modellbauaffäre: Klage gegen Hubert Haderthauer, 10 Richter erklären sich für befangen, 12.11.2014

Klage gegen Hubert Haderthauer, 10 Richter erklären sich für befangen, sueddeutsche.de, 12.11.2014

…Im Zusammenhang mit der Modellbau-Affäre strebt der psychisch kranke Straftäter Roland S. gegen den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer ein Zivilverfahren an. Die Klage wurde Anfang Juli beim Landgericht Ingolstadt eingereicht.

Roland S., der exklusive Oldtimer-Modelle baute, die Haderthauer jahrelang über die Firma “Sapor Modelltechnik” an den Käufer brachte, fühlt sich von seinem früheren Arzt um sein allererstes Modellauto gebracht und verlangt Schadenersatz. Es wäre nun Sache des Gerichts, den Fall zu prüfen. Stattdessen aber haben sich bereits zehn Ingolstädter Richterinnen und Richter für befangen erklärt.

….Jetzt liegen die Akten beim nächsten, und auch der wird wahrscheinlich zum Schluss kommen, dass sich aufgrund der langen Zusammenarbeit und zahlreicher dienstlicher Veranstaltungen ein freundschaftliches Verhältnis zu Haderthauer entwickelt hat, und dass sich dies auch auf die Frau des Beklagten, Christine Haderthauer, bezieht, deren Beteiligung an der Modellbaufirma in diesem Rechtsstreit ebenfalls thematisiert wird.

…Haderthauer war als Sachverständiger an vielen Gerichtsverfahren beteiligt. Dass die Richter so vertraut mit ihm waren und auch deshalb womöglich seinen Gutachten besonders vertrauten, wird wohl auch einige aufhorchen lassen, die aufgrund von Haderthauers Gutachten vor Gericht das Nachsehen hatten.

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Wor­über man auch mal nach­den­ken müsste — wenn dort eine sol­che enge Freund­schaft zwi­schen ei­nem Gut­ach­ter und 10 Rich­tern be­steht — wel­che Be­fan­gen­heit muss dann bei den­je­ni­gen Rich­tern vor­lie­gen, die je­weils über den Be­fan­gen­heits­an­trag und die Be­sorg­nis der Be­fan­gen­heit des Kol­le­gen ent­schei­den und die sich dabei dann eigentlich ebenfalls selbst ablehnen müssten.
Die er­klä­ren sich alle aber ge­rade nicht für Be­fan­gen, son­dern diese sind bei glei­cher freund­schaft­li­cher Lage völ­lig un­be­fan­gen und ent­schei­den stets nach den Wün­schen des Kollegen.

OLG-Hamm, I-1 W 20/12, 15.12.2012:
Nahe persönliche Beziehungen eines Richters zu einer Partei können die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich begründen. Dies gilt indes nicht generell. Ob die Besorgnis der Befangenheit mit Rücksicht auf freundschaftliche Beziehungen gerechtfertigt ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 – 12 W 18/10 -; BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003). Im Regelfall wird etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 Rdnr. 15); dagegen können über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss v. 19.04.2010 – 2 B 55/10 -).

OLG-Koblenz WoM 2003, 509:
Keine Befangenheit bei einer Freundschaft zu einem Prozessbevollmächtigten und bei bloss allgemeinen Äusserungen vor einer Fallbefassung.

OLG-Hamburg MDR 2003, 287
Keine Befangenheit bei einer näheren Bekanntschaft

Im vorliegenden Fall können sich die besonderen Umstände aus der innigen Freundschaft von 10 Richtern zu einem Gutachter auch daraus ergeben, dass der Gutachter mit der (ehemaligen) Chefin der Staatskanzlei verheiratet ist, die über hervorragende Beziehungen verfügt.

FÖST zu Haderthauer-Affäre: Bayern braucht unabhängige Justiz”
Sollte es in der ‘Modellauto-Affäre’ zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss ein Richter über ein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung urteilen, über dessen Karriere wiederum die Staatsregierung entscheidet. Es ist abzusehen, dass in so einem Fall schnell der Vorwurf der Befangenheit aufkommt. Benennung und Beförderung von Richtern liegen in Bayern in den Händen von Ministerien und Ministern. Das ist nicht mehr tragbar.

Bayerns Staatskanzleichefin Haderthauer tritt zurück, sueddeutsche.de, 01.09.2014
Die Modellauto-Affäre kostet die CSU-Politikerin nun doch das Amt. In einer kurzen Erklärung sagte Christine Haderthauer, die Aufklärung des Falls habe nun Priorität.

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