Wenn Ärzte bei der Leichenschau schlampen, mangelhafte Qualifikation, Angaben auf Totenschein gleichen Lotterie, 05.11.2014

Wenn Ärzte bei der Leichenschau schlampen, Die Welt, 05.11.2014

Für verbeulte Kotflügel wird in Deutschland mehr Aufwand betrieben als für einen toten Menschen. Die Folge: Jedes zweite Tötungsdelikt bleibt unentdeckt. Die Justizminister wollen das nun ändern.

…Soweit die Theorie. In der Praxis läuft es gelegentlich anders. Zum Beispiel im hessischen Geisenheim. Da war ein 66-jähriger Mann tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Der Notarzt stellte einen natürlichen Tod fest. Die Blutlache am Kopf? Nicht weiter auffällig, der Verstorbene litt an Hämophilie, der Bluterkrankheit. Das Hämatom am Auge? Eine Sturzverletzung.

Der Mann wurde bestattet. Es war ein glücklicher Zufall, dass zwei Wochen später der 20-jährige Enkel der Lebensgefährtin des Opfers wegen Betrugs festgenommen wurde – und bei der Vernehmung in einem Anfall von Reue gestand, er habe übrigens auch noch seinen Stief-Opa mit dem Messer erstochen. Vier Stichwunden am Hals – das ist zweifellos eine “Verletzung, die mit dem Leben unvereinbar ist” und schon mit einem überschaubaren Aufwand an Sorgfalt zu entdecken gewesen wäre. Wurde sie aber nicht.

Eine krasse Ausnahme? Wer sich mit den Rechtsmedizinern der Republik unterhält oder ihre Schriften liest, der kommt zu der Erkenntnis: Schlampereien bei Leichenschauen sind bundesweit ein Problem. Die Fachleute sind sich einig, dass die Akribie der Ärzte bei ihrem letzten Dienst am Menschen zu wünschen übrig lässt. So hat das Institut für Rechtsmedizin in Hannover in einer gerade fertiggestellten Studie die in Leichenschauen festgestellten Todesursachen mit Obduktionsergebnissen verglichen. Das Ergebnis: Die Angaben auf dem Totenschein gleichen einer Lotterie. Von den als natürlichem Tod ausgewiesenen Fällen entpuppten sich 69 Prozent als nicht natürlich oder ungeklärt. Und umkehrt waren von den als nicht natürlich ausgewiesenen Todesfällen 35 Prozent natürlich oder ungeklärt.

Der Rechtsmediziner verweist auf ältere Untersuchungen mit noch bedenklicheren Ergebnissen. Danach weist deutschlandweit etwa jede zweite Todesbescheinigung Fehler auf, jedes zweite Tötungsdelikt bleibt unentdeckt. In absoluten Zahlen heißt das: Mehr als 10.000 nicht natürliche Todesfälle pro Jahr bleiben unerkannt, darunter mindestens 1200 Tötungsdelikte. “Der Hauptgrund dafür, dass nachweislich 50 Prozent der Diagnosen auf den Todesbescheinigungen falsch sind, ist mangelhafte Kenntnis und oft auch fehlende Erfahrung der leichenschauenden Ärzte”, sagt Tsokos.

Jeder approbierte Arzt darf Leichenschauen durchführen, also auch Kinder- und Augenärzte oder Orthopäden. In den meisten Fällen stellen Haus- und Notärzte die Totenscheine aus. Besonders qualifiziert sind sie dafür nicht – anders als die Rechtsmediziner. Aber von denen gibt es nur etwa 230, und sie bekommen nur etwa sieben Prozent der jährlich rund 870.000 Verstorbenen in Deutschland zur Untersuchung überwiesen.

Zur mangelnden Qualifikation der Leichenbeschauer kommen die oft schwierigen äußeren Umstände der Untersuchung. “Vielleicht ist das Licht schlecht, oder der Arzt möchte im Beisein der trauernden Angehörigen die Leiche nicht ausziehen, umdrehen und gründlich untersuchen”, sagt Tsokos. Manche Ärzte berichten von Familien, die darauf bestehen, dass die Polizei nicht gerufen wird. Oder von Polizisten, die den Verwaltungsaufwand bei einer ungeklärten Todesursache scheuen. Und die Mediziner beklagen, dass die Leichenschau schlecht honoriert wird, laut Gebührenordnung mit derzeit 33,51 Euro plus Wegegeld. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Für jeden verbeulten Kotflügel wird in Deutschland mehr Aufwand betrieben als für einen toten Menschen. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.