Leserbrief “Richter können irren” von Herrn Trieflinger VgR, 23.07.2018

Richter können irren, Frankfurter Rundschau FR-Politik, 23.07.2018

Zu: „Sariey: ,Was Gerichte entschei­den, muss gelten’“, FR-Politik vom 16.7.
Gemäß diesem Artikel hat Bun­desjustizministerin Barley, die zuvor u.a. als Rechtsanwältin tä­tig war, also Volljuristin ist, er­klärt: „Was unabhängige Gerich­te entscheiden, muss gelten.“ Dies ist in dieser uneinge­schränkten Aussage unzutref­fend. Richterinnen und Richter wissen, dass auch sie irren kön­nen.

Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden (dabei han­delt es sich um die Fortführung der Rechtsprechung des Reichs­gerichts), dass man aus einem zwar nicht arglistig erwirktem Zivilurteil, dass unhaltbar, also rechtsfehlerhaft ist, nicht voll­strecken oder sonst wie geltend machen darf (BGH vom 21.06.1951, III ZR210/50 in NJW 1951, Seite 759). Wer dies trotzdem tut, macht sich der sittenwidri­gen vorsätzlichen Schädigung schuldig (§ 826 Bürgerliches Ge­setzbuch).
Frau Barley ist in diesem Zu­sammenhang zu empfehlen, den Aufsatz von Josef Köhler „Aequitas gegen res judicata“ (freie Übersetzung: „Gerechtigkeit ge­gen Urteile“) zu lesen, den er im Archiv für die Civilistische Pra­xis, 1916, Band 114, veröffent­licht hat. Köhler hat in diesem Aufsatz zwei bemerkenswerte Erkenntnisse ausgesprochen, die die Bundesjustizministerin ver­anlassen könnte, unsere Recht­sprechung realistischer zu beur­teilen: „Was falsch ist, ist falsch und bleibt falsch, und wenn es auch durch tausend Urteile be­stätigt wurde“. Und: „Dass durch die Rechtskraft auch die juristische Richtigkeit des Urteils unantastbar werde, dies hat kein Gesetzgeber bestimmt und kann kein Gesetzgeber in sachgemä­ßer Weise bestimmen. Kein Ge­setzgeber kann verlangen, dass man einer richterlichen Ent­scheidung eine göttliche Unfehl­barkeit zuschreibt.“ Ich bin nicht in der Lage zu beurteilen, ob das Verwaltungs-gericht Gelsenkirchen rechtsfeh­lerfrei entschieden hat. Mir ging es darum, deutlich zu machen, dass man aus guten Gründen richterlichen Entscheidungen nicht immer folgen muss.
Horst Trieflinger, Verein gegen Rechtsmissbrauch, Frankfurt

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