…Das mit dem „Richter auf Lebenszeit“ und der Nichtverfolgung unzulässiger Willkür betrifft auch den Richter Andreas Buske, dessen krude Ansichten und merkwürdiges Handeln schon zu den Zeiten, als er noch am Landgericht tätig war, für eine erstaunliche Zahl von Aufhebungen durch das, ob deren Grobheit der Rechts-Verfehlung(en) wohl jeweils völlig entgeisterte Bundesverfassungsgericht sorgte. Mit erstaunlicher Konstanz gingen diese, die Verfassung missachtenden Beschlüsse des Andreas Buske, stets zum Nachteil derer aus, die in Übereinstimmung mit Art. 5 GG ihr Recht auf Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungen wahrnahmen und böses, kriminelles und/oder dummes Handeln kritisierten. …
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