Menschenverachtende und zerstörerende Zustände in Justiz, Psychiatrie (DSM 5) und im Gutachterwesen, Kongresshalle Giessen, 06.09.2014

Menschenverachtende und zerstörerende Zustände in Justiz, Psychiatrie (DSM 5) und im Gutachterwesen, Kongresshalle Giessen, 06.09.2014

Mein Name ist Gustl Mollath. Ich hatte das zweifelhafte Glück Deutschland in vielleicht seinem derzeitigen schlechtesten Unwesen kennen lernen zu müssen.
Die Situation ergab sich durch massgeblich 3 Dinge. Erstens falsche Anschuldigungen, zweitens falsche ärztliche psychiatrische Gutachten, drittens unglaublich skandalöses Urteil, das mit einem sogenannten Freispruch endete, mit der Auferlegung des §63 /20, der schon in der Nazizeit etabliert wurde und bis heute in der BRD fortgeführt wird. Dh. eine Einweisung in ein vermeintlich harmloses Krankenhaus der forensischen Psyhiatrie in sogenannte Bezirkskrankenhäuser.

Mit bis an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte ich bis zu meinem Lebensende dort verbringen müssen, wenn nicht MEC mich davor bewahrt hätte.
MEC besteht aus 3 Dingen, das meint Menschlichkeit, Einsatzfreunde und Courage durch viele liebe Mitmenschen, die mich unterstützten.
…Diese Menschen habe es geschafft, dass mein Fall an die Öffentlichkeit kam und durch diesen öffentlichen Druck habe ich meine Freiheit wiedererlangt.
Jetzt könnte man natürlich annehmen, es handelt sich in der Gesellschaft um Einzelfälle, die aus welchen Gründen auch immer in solchen Psychiatrien landen und unter Umständen aus welchen Gründen auch immer so ausgeschaltet werden und unter Umständen bis zum Lebensende.
Dem ist glücklicherweise nicht so. Wir sind alle latent bedroht von einer möglichen Psychiatriesierung.
Die ganze Welt ist spätestens seit letztem April mit dem Manual DSM 5 bedroht. Das ist die Grundlage an dem sich die gesamte Ärzteschaft und auch die Justiz letztlich orientiert. Jetzt ist es aber so, dass dieser DSM 5 klassifiziert, sie verlieren einen lieb gewonnenen Angehörigen, ihren Sohn, ihre Mutter, ihren Vater. Wenn Sie jetzt länger als 4 Wochen um diesen lieb gewonnen Angehörigen trauern, dann gilt es laut DSM 5 als Behandlungswürdig.
In Deutschland sprach man früher von einem Trauerjahr. Wer dem noch folgen würde, wäre psychisch krank. Es scheint unter dem Oberbegriff zu laufen “time is money” und man muss funktionieren in einer Industriegesellschaft mit sehr wenig Menschlichkeit.
Wenn sich dieses jezt weiter etabliert, dann ist jeder von uns viel zu schnell psychiatriesierbar, als krank einzustufen und kann gezwungen werden unter Umständen Medikamente zu nehmen. …

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Bayrischer Landtag, Plenarprotokoll 16/114 vom 04.12.2012:
Landesjustizministerin Beate Merk:
Es trifft also nicht zu, wie immer wieder suggeriert wird, dass ein Gericht einfach nur eine Entscheidung getroffen hat. Vielmehr ist diese Entscheidung auf der Grundlage fachärztlicher Gutachten getroffen worden.
In diesen fachärztlichen Gutachten wurde festgestellt, dass der Betroffene M. eine Straftat begangen hat, dass er psychisch krank ist und dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist.


Quelle?

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