Nach Attacke auf Pressevertreter: Amtsgericht München will Journalisten behindern, zeit-online
Bei dem Prozess gegen zwei Neonazis in München wurden Journalisten von Anhängern der Angeklagten mehrfach attackiert. Als Konsequenz denkt der Amtsgerichtspräsident jetzt darüber nach, Film- und Fotoaufnahmen künftig zu untersagen. Alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat sowie das Amtsgericht München. Ein Kommentar.
Als vor dem Amtsgericht München gegen die beiden Neonazis Norman Bordin und Philipp G. wegen Belohnung und Billigung von Straftaten verhandelt wurde, spielten sich bisweilen bedrohliche Szenen ab. Immer wieder wurden anwesende Journalisten angegangen und bedrängt – auch Kameras haben die Rechtsextremisten beschmiert. Die zahlreich eingesetzten Justizbeamten sind oft erst sehr spät, nur auf Aufforderung – oder aber gleich gar nicht eingeschritten. Viele Kollegen – vom a.i.d.a.-Archiv über eine Autorin der Süddeutschen Zeitung – waren schockiert über dieses Verhalten. Der Bayerische Rundfunk prüft derzeit zudem eine Anzeige gegen die entsprechenden Neonazis, die ihre Kameras beschmiert haben. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass sich das Amtsgericht München im Nachhinein für dieses unerträgliche Verhalten entschuldigt. Doch weit gefehlt, das Gericht erkennt vielmehr einen anderen Feind: die Pressevertreterinnen und Pressevertreter.
In einem Interview mit dem NDR-Medienmagazin „Zapp“ erwägt der Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl nun eine Maßnahme, die nicht mehr als eine bodenlose Frechheit ist. Anstatt etwa gegen die gewalttätigen Rechtsextremisten in den Zuschauerräumen vorzugehen, soll nämlich die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit eingeschränkt werden. Zukünftig, meint der Amtsgerichtspräsident, müsse man eben überlegen, ob Film- und Fotoaufnahmen überhaupt noch genehmigt werden sollen. …
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Der Präsident des AG-München Gerhard Zierl stellt fest, dass sich die Gerichtsmitarbeiter bzw. Justizwachtmeister vorbildlich verhalten haben.
Da wünschen sich also die Neonazis und die Justiz das gleiche mit dem Unterschied, dass die Richter bestimmen worüber die Öffentlichkeit informiert wird:
Vorkriegsphase des Dritten Reiches (1933-1939)
Die Kontrolle darüber, was die Öffentlichkeit an Informationen erreichen sollte, übernahm das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RVP), das durch Kabinettsbeschluss am 11. März 1933 eingerichtet wurde. Der Leiter: Joseph Goebbels.
…Ein Reichsgerichtsurteil von 1936 zeigt, wie sich die Nationalsozialisten die ideale Presselandschaft vorstellten: Es sollte eine “geordnete Presse” sein, die als “Mittel zur Erziehung” und “Führungsmittel” diente.
T-Shirt mit der Aufschrift “Prozeßbeobachter” etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)
http://blog.justizfreund.de/?p=2939
“… Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. … Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend.” Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625
“Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle konsequent entzieht.” Rolf Bossi, 3Sat Kultutzeit 17.03.2005
Justizkritik – Balance-Akt zwischen den Stühlen Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
http://blog.justizkacke.de/?p=2941