Nach Schmuggel-Verdacht gegen Berliner JVA werden die Gefangenen bestraft, die es meldeten, 01.11.2016

Nach Schmuggel-Verdacht gegen Berliner JVA, frontal21, 01.11.2016

In der JVA Berlin-Tegel soll der Schmuggel von Waren in und aus der Haftanstalt an der Tagesordnung gewesen sein. Involviert in den Schwarzhandel seien angeblich mehrere Justizbeamte.
Dies berichteten zwei Gefangene Mitte September 2016 in Frontal 21. Die JVA Tegel bestreitet ein Schmuggel-Netzwerk. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Beamten. Benjamin L. und Timo F. machten die Vorwürfe durch ihre Handy-Aktion in Frontal 21 öffentlich. Nun berichten die Gefangenen, sie seien dafür von der Gefängnisleitung bestraft worden.

…Gefangene berichten, mit Wissen von Beamten und Insassen würden über den Fahrdienst der Haftanstalt Material, Rohstoffe und Arbeiten von Sträflingen aus dem Gefängnis geschmuggelt und dann verkauft. “Die Beamten haben alles, was nicht niet- und nagelfest war und in der JVA produziert worden ist, mit nach Hause genommen”, behauptet ein Häftling.

Außerdem sei er von einem Vollzugsbeamten erpresst worden, als er sich geweigert habe, am Schmuggel teilzunehmen. Gegen den Beamten ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Darüber hinaus sei Gefangenen als Belohnung für die Beteiligung am Schmuggel “freie Tage” gewährt worden. Die Beamten hätten Insassen außerhalb des Gefängnisses unbeaufsichtigt den Tag verbringen lassen. Dieser Vorwurf sei “bislang nicht bekannt gewesen“, teilte die Anstaltsleitung auf Nachfrage mit. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Strafvollzug veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Nach Schmuggel-Verdacht gegen Berliner JVA werden die Gefangenen bestraft, die es meldeten, 01.11.2016

  1. Na das ist doch die übliche Praxis. Ich habe die Polizei gerufen, weil bei mir im Haus irgend welches Zeugs von einem Bekannten herumlag und ich vermutete das es aus einem Einbruch stammt. Jeder kann sich es denken, natürlich wurde ich dann als Beschuldigter geführt und angeklagt. Der Täter gesteht die Tat vor Gericht und bestätigt allein gehandelt zu haben. Ich wurde nicht freigesprochen, sondern Verfahren nach § 154 eingestellt. Auslagen trägt der Angeklagte. Keine Beschwerdemöglichkeit. Willkommen im Rechtsstaat. Wer mehr lesen will: http://deutschland-verkommt.de/index.php/herr-ulbig-laeuft-das-so-richtig

Schreibe einen Kommentar zu Mario Fritzsche Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert