Nackt in der Zelle: Menschenwürde im deutschen Strafvollzug
Ein Mensch wird mit Gewalt nackt ausgezogen und in eine Isolierzelle gesperrt. Einen Tag und eine Nacht sitzt er dort, dem lidlosen Auge der Überwachungskamera ausgesetzt, frierend, schlaflos, total entblößt. Und weder in der Verwaltung noch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit findet er irgendjemand, der dafür mehr als ein Achselzucken übrig hat.
Das ist nicht in Weißrussland passiert und nicht in Abu Ghraib, sondern mitten in Deutschland, in einem ganz normalen hessischen Gefängnis. Das entnehmen wir einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wieder einmal eindrucksvoll demonstriert, worin der handfeste Nutzen der so oft als unjuristischer Sentimentalismus belächelten Menschenwürdegarantie des Art. 1 I Grundgesetz besteht.
In dem Fall war einem psychisch “auffälliger” Häftling in der JVA Kassel I zum wiederholten Male ein Termin für eine Zahnbehandlung versagt worden. Als Protest dagegen hatte dieser angefangen, gegen seine Zellentür zu treten und zu schlagen. Daraufhin stürmten Beamte seine Zelle, fesselten seine Hände auf den Rücken, brachten ihn in den Keller in einen “besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände mit durchgehender Kameraüberwachung”, zogen ihn nackt aus und sperrten ihn ein. Eine Decke und eine Hose erhielt er erst am nächsten Tag.
Wie viel Gewalt dabei im Spiel war und in welchem Zustand sich die Zelle befand, ist umstritten. Glaubt man dem Häftling, ging es bei der Fesselung und dem Transport ziemlich rabiat zu. In der Zelle sei es kühl gewesen, er habe so gefroren, dass er die ganze Nacht nicht geschlafen habe, und obendrein habe die Toilette nicht funktioniert, und Klopapier gab es auch keins. Glaubt man der JVA, war alles in bester Ordnung. …