Neues Gutachten zum möglichem Justizirrtum, 27.05.2009
Im Fall jenes 39-jährigen Mödlingers, der in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, nun aber eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat, soll jetzt ein neues Gutachten Klarheit schaffen.
…Als im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens jedoch ein Privatgutachten eines Mediziners vorgelegt wurde, demzufolge die Stichverletzungen des Mannes, die dieser nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, als sie sich gegen sein Würgen wehrte, nicht zu ihrer Schilderung des angeblichen Tatablaufs passten, revidierte der Sachverständige seine ursprüngliche Expertise. Das Wiener Oberlandesgericht bewilligte daraufhin die beantragte Wiederaufnahme.
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