Notstandsjustiz: Repression gegen Antikriegsaktivisten – Absurdes Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger, 13.03.2009

Notstandsjustiz: Repression gegen Antikriegsaktivisten – Absurdes Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger, 13.03.2009
Am Montag den 2. März 09 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess gegen unser Vorstandsmitglied Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätze a 200 Euro – also 12.000 Euro! – verurteilt.
Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordnete bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn.
Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen.
Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren.
Dies gibt dem Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab. Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften.
Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen sind weitere Beispiele.

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