OLG Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche Autorenangaben, 17.09.2009

Streit um Autorschaft, Aus fremder Feder, Zeit-Online 27.01.2010
OLG Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche Autorenangaben, 17.09.2009
Lassen sich Studenten beim Abschreiben erwischen, ist schnell die Rede vom Betrugsversuch. Bei Dozenten läuft das manchmal etwas anders, zeigt ein Beispiel aus Frankfurt.
Der Aufsatz löste eine Menge Ärger aus und trägt ausgerechnet den Titel “Risiken und Erfolgsfaktoren von Transaktionen”. Das heißt: Wenn einer einem anderen etwas rechtmäßig überlässt. Den Beitrag in einer betriebswissenschaftlichen Fachzeitschrift verfasste ein Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er war damit einverstanden, dass offiziell sein großer Firmenchef als Alleinautor genannt wurde.
Der wahre Verfasser wurde in einer Fußnote mit ein paar Dankesworten für die Mithilfe abgefunden. Später war der Aufsatz in einem Schriftenverzeichnis aufgeführt, mit dem der vermeintliche Autor 2007 zum ehrenamtlichen “Honorarprofessor” an der Goethe-Universität Frankfurt berufen wurde. Zuvor war er dort nebenbei “Lehrbeauftragter” ohne besonderen Titel.
Trotzdem blieb der Kläger glücklos: Nach rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist eine Ghostwriter- oder Plagiats-Verabredung nicht sittenwidrig, sondern in Ordnung, wenn sie in einer Firma, im “gewerblichen” Bereich stattfindet (Aktenzeichen 11 U 51/08). Ein hauptberuflicher Manager kann genauso für sich “schreiben lassen” wie Politiker oder Prominente. Auch wenn es darum geht, streng wissenschaftliche Meriten zu erwerben.
Lange galt es auch an Universitäten als unanstößig, wenn Professoren ihre Studenten oder Doktoranden als Schreibknechte einsetzten. Doch schon seit mehreren Jahren gibt es verbindliche “Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft stammen und an allen deutschen Hochschulen gelten. Sie verlangen beispielsweise “strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern”. So erhielt ein Darmstädter Rechtsprofessor vor drei Jahren immerhin eine Rüge von der Hochschulleitung, weil er einen Kommentar von einem Doktoranden buchstäblich als sein eigenes Werk verkauft hatte. …

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