In einem Artikel wurde im Hartz 4 Forum darauf hingewiesen, dass man als Hartz 4 Empfänger für eine Ersatzfreiheitsstrafe nur die Geldstrafe zahlen muss um nicht inhaftiert zu werden. Das ist für Hartz 4 Empfänger sehr hilfreich, da von diesen häufig unzulässigerweise auch die Verfahrenskosten verlangt werden.
Hartz 4 Jurist Ottokar erklärt einem dann wie dumm man ist, weil man es nicht verstanden hat. Und natürlich wird man wegen der Dummheit rausgeworfen.
Daher wurde auch mit einem Artikel darauf hingewewiesen, dass Juristen nicht immer die helllsten sind im Gegensatz zu dem Proleten, der gemäss Hartz 4 Jurist Ottokar bereits nichts verstanden hat.
Aber auch den Artikel hat Justizfreund nicht verstanden obwohl er auch die Klage (gerade) ohne anwaltliche Vertretung gewonnen hat.
Auch bei Hartz 4 Juristen ist immer höchste Vorsicht geboten, da das Verhalten gegenüber den Juristen und der Staatsobrigkeit letztlich fast immer wichtiger ist wie jeder Hartz 4 Empfänger.
Staatsjuristen wie Richter und Staatsanwälte wenden auch gerne mal das sogenannte “Schweinehundprinzip” an.
Man kann eigentlich nur aufgeben:
Heinz Faßbender:
„…Die Zeit die verwendet wird um einen halbwegs verständlichen Artikel zu recherchieren und zu formulieren – wen interessiert das schon!
Justiz schickaniert nur noch
Auf der anderen Seite hat sich der „Justizwahnsinn“ im Lande total verschlimmert. Dieser Beamten- und Juristenstaat zieht „ihr Ding“ gegen das normale Volk in einer nie da gewesenen Brutalität durch, so dass einem Hören und Sehen vergeht.
Selbst die Menschen, die verarscht werden, drehen es noch so, dass es natürlich komplett richtig ist und verspottet wird man von diesem Klientel, welches selbst davon betroffen sein kann, dann auch noch. …“
Hartz 4 Jurist Ottokar sein Spott im Hartz 4 Forum:
„Auch der Sachverhalt zu Arnsberg 10 K 2113/10 ist vollkommen falsch dargestellt und wurde offensichtlich nicht verstanden.“
Und damit ist natürlich wieder alles richtig was der Staat macht, weil der Hartz 4-Empfänger offensichtlich „auch“ mal wieder nichts verstanden hat.
Wenn er den Sachverhalt verstanden hat, dann aber nur aufgrund meines Artikels. Er war definitiv nicht dabei, dass kann ich nämlich ganz genau sagen, denn ich habe die Klage vollständig verfasst und bei Gericht das Verfahren betrieben und es gewonnen.
Ottokar:
„Einen Betrug hat das Gericht jedoch ausgeschlossen.“
Das hat Ottokar falsch verstanden und das steht auch nicht in dem Artikel!
Am VG-Arnsberg wurde auf die Rückzahlung der Betrugsbeute aus 3 Gründen geklagt und ich dürfte das Wissen, weil ich auch die Klage geschrieben habe. Ich habe 3 Anspruchsgrundlagen in folgender Reihenfolge geltend gemacht:
1. Rückzahlungsanspruch aus dem BGB
2. Rückzahlungsanspruch aufgrund einer Dienstpflichtverletzung
3. Rückzahlungsanspruch aufgrund der Durchführung einer unerlaubten Handlung
Das Gericht hat festgestellt, dass bereits aus Punkt 1. ein Rückzahlungsanspruch besteht und daher die weiteren Anspruchsgrundlagen gar nicht geprüft werden brauchen.
Der Staatsanwalt hatte damals gefordert, dass für eine Freilassung nicht nur die Geldstrafe zu zahlen ist (290 EUR), sondern auch noch die Kosten (ca. 350 EUR).
Ein unabhängig von dem Verfahren am VG-Arnsberg bei der StA-Bielefeld gestellter Strafantrag bezügl. des Staatsanwalts wurde eingestellt, weil auch aus dem Haftbefehl ganz eindeutig hervorgeht, dass für eine Freilassung nur die Geldstrafe zu zahlen gewesen wäre und es sich daher nur um einen Irrtum gehandelt haben kann.
Es wurde Straftantrag wegen Betrug gestellt und das Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen Erpressung wurde eingestellt. Eine Erpressung lag jedoch gemäß dem Antragsteller auch nicht vor, sondern ein Betrug.
Also der Staatsanwalt ist Rechtskundig und weiss, dass nur die Geldstrafe für eine Freilassung bezahlt werden muss. Er wird noch einmal darauf hingewiesen, dass doch nur die Geldstrafe für eine Freilassung zu zahlen sein müsste und es wird sich daher erst geweigert mehr zu zahlen. Aus dem Haftbefehl (der nur dem Staatsanwalt zu dem Zeitpunkt vorlag) geht auch noch einmal ganz eindeutig hervor, dass für eine Freilassung nur die Geldstrafe zu zahlen ist.
Daher kann es sich nur um einen Irrtum des Staatsanwalts gehandelt haben.
Wissen um die Unzulässigkeit und Strafbarkeit bei vorsätzlichem Handeln schützt also bei rechtskundigen Staatsjuristen vor Strafe.
Der Staatsanwalt, der den Betrug in Auftrag gegeben hat, hat sogar später noch erklärt, dass er die Kosten von einem Dritten durch entsprechende Lüge bzw. Täuschung haben wollte, weil der Inhaftierte Hartz 4 Empfänger sei und er die Kosten daher von dem Inhaftierten nicht erhalten könne.
Er wollte den Dritten, der bei der Polizei erschien um das für die Freilassung nötige Geld einzuzahlen, auf diese Art und Weise also vorsätzlich täuschen.
Das ist so auch in dem Verfahren vor dem VG-Arnsberg vom Generalstaatsanwalt vorgetragen worden und das aufgrunddessen ebenfalls kein Rückzahlungsanspruch besteht, weil er mit seiner Vorspielung unwahrer Tatsachen erfolgreich war und das Geld so von einem Dritten zu Gunsten der Landeskasse erhalten hat. Und man will das selbstverständlich auch zukünftig so weitermachen.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jeden rechtsunkundigen Hartz 4 Empfänger, der das gleiche gemacht hätte, hätte man also wegen Betrug verurteilt und dem hätte man nicht nur gesagt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sondern man hätte ihm umgekehrt sogar noch vorgeworfen, dass im Haftbefehl ausdrücklich steht, dass nur die Geldstrafe zu zahlen gewesen sei und er das daher ganz genau gewusst hat. Und der rechtskundige Staatsanwalt hat das ja nicht nur ganz genau gewusst, sondern er wollte das auch ganz genau so vorsätzlich machen. Das hat er ausdrücklich gesagt.
Wenn ich mir Jurist Ottokar und Möchtegernjuristen coolio und scire so anschaue, dann hat Richter Körner vom AG Garmisch gemäss Hartz 4 Jurist Ottokar vielleicht gar nicht so unrecht, wenn er insbesondere Hartz 4-Empfänger entsprechend bezeichnet:
„…und begründet dass in der bayrischen Justiz auch damit, dass es sich bei solchen Menschen um „Rindviecher“, „Ochsen“, „Kühe“, „DAS NICHTS“ usw. oder geistig kranke Menschen handelt, die rechtlich nicht das geringste verstehen können und „saudumm“ sind…“
Es werden auch noch die Menschen von Hartz 4-Empfängern verspottet, die andere Hartz 4 Empfänger darauf hinweisen wo diese rechtswidrig vom Staat abgezockt werden.
Zu Ecclestone würde Richter Körner das ganz bestimmt nicht sagen.
Ecclestone-Prozess, Formel Frechheit
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ecclestone-prozess-formel-frechheit-1.2072767
Na gut, dann beschäftige ich mich nun auch noch damit:
Hartz 4 Jurist Ottokar:
„Aus 21 C 228/11 geht ganz klar hervor, dass der Beklagte nur aus einem einzigen Grund gewonnen hat, weil die Klägerin keine wirksame Widerrufsbelehrung vorgenommen hatte. Damit war der, über ein Jahr nach Vertragsschluss erklärte, Widerspruch ausnahmsweise noch zulässig. Nicht mehr und nicht weniger. Allerdings scheint der Beklagte dies nicht verstanden zu haben. Einen Tip für sozial schwache Menschen ist da nicht enthalten.“
Auch hier hat Hartz 4 Jurist Ottokar und seine Hartz 4 Kollegen coolio und scire wieder nicht alles verstanden, wenn die überhaupt auch nur der geringste verstanden haben:
Der Widerspruch war nicht ausnahmsweise noch zulässig, sondern der war ganz normal zulässig. Der Beklagte, der das nicht verstanden hat und sich trotzdem hat verklagen lassen war ich. Daher müsste ich das eigentlich am besten wissen.
In folgenden Fällen sind die Beklagten alle verurteilt worden obwohl die Widerrufsbelehrung fehlte.
Die Verfahren wurden von der klagenden Gegenseite alle selbst in das Verfahren eingeführt, weil die Beklagten alle verurteilt worden sind:
AG-Minden 28C8/11, AG-Pforzheim 7C217/10, AG-Wesel 27C198/10, AG-Paderborn 51C392/10, AG-Erkelenz 6C59/11 usw.
In allen Fällen waren die Beklagten anwaltlich vertreten, meistens sogar durch 2 Anwälte.
In keinem der Verfahren hat ein Anwalt auf die fehlende Widerrufsbelehrung hingewiesen.
Es waren mindestens 8 Anwälte, die das nicht gemerkt haben (bzw. gemäss Ottokar verstanden haben) und deren Mandanten sind alle verurteilt worden.
Ich scheine das ganze also gemäss Ottokar aber nicht verstanden zu haben, weil ich den Vertrag innerhalb des Gerichtsverfahrens widerrufen habe und bei Gericht vorgebracht habe, dass ich den Vertrag nun Widerrufen habe und daher kein Anspruch besteht. (Die Widerrufsfrist beginnt nämlich nicht zu laufen bevor man keine Widerrufsbelehrung erhalten hat.)
Die Klage wurde daher abgewiesen. Wohlgemerkt bei demjenigen gemäss Hartz 4 Jurist Ottokar, der das nicht verstanden hat und als einziger die Klage gewonnen hat gegenüber den 8 Anwälten in den anderen Verfahren.
Alle anderen, die es aufgrund anwaltlicher Vertretung und Ottokar verstanden haben, sind verurteilt worden und haben auch noch schön brav die Anwaltskosten an die Anwälte bezahlt zusätzlich zu dem Geld weswegen diese verurteilt wurden, weil die das im Ansehen ihrer Person verstanden haben und alles was der Staat und Anwälte machen richtig ist.
Alle hätten nichts bezahlen müssen, wenn deren Anwälte oder sie selbst den Vertrag einfach widerrufen hätten. Weil diese es aber gemäß Ottokar und Konsorten verstanden haben, mussten diese nicht nur das Geld bezahlen, sondern auch noch die kompletten Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Aufgrund meines Urteils gab es noch einen Fernsehbeitrag über die Klägerin aus dem dann hervorging, dass bis dahin niemand hätte zahlen müssen, wenn er den Vertrag widerrufen hätte. Danach hatte sich das mit der sogenannten „Abzocke, Betrug“ usw. der Klägerin erledigt.
Das war für alle Menschen, die betroffen waren also sehr hilfreich und gemäss dem Fernsehsender wohl auch und auch für die Hartz4 Empfänger darunter sogar ganz besonders und ein ganz besonders hilfreicher Tipp auch für diese. Obwohl es gar kein Tipp sein sollte und somit auch kein Tipp für mittellose Menschen. Aber auch das hat Ottokar nicht verstanden.
Aber vielleicht verdienen sich die Forenbetreiber auch mittlerweile eine goldene Nase an der Werbung auch für “Hartz 4”-Juristen wie Ottokar etc.
Möchtegernjuristen mit dem Pseudonym coolio und scire helfen dann noch fleissig mit zu verspotten. Dabei können diese morgen gerade als sozial schwache Person selbst unschuldiges Opfer der Justiz sein.
Das Schweinehundprinzip für sozial schwache Menschen im Zivilprozess (Das habe ich auch schon mehrfach selbst beobachten können):
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.
Viele RichterInnen sind indes zu faul um in der Akte zu blättern. Sie sehen sich die Leute bei der ersten Verhandlung an, wie sie in den Gerichtssaal kommen und wie sie sich geben, um zu bestimmen, wer von ihnen der Schweinehund ist. Die Schwein-Argumente zwecks Verurteilung desselben saugen sie sich aus den Fingern.
https://bloegi.wordpress.com/2010/10/14/das-schweinehund-prinzip-in-der-justiz
Das Schweinehundprinzip für sozial schwache Menschen im Strafprozess (Auch das habe ich schon als richterliches Selstverständnis erlebt):
Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“
Oder es werden Geständnisse vom Angeklagten verlesen obwohl man weiss, dass der Angeklagte unschuldig ist:
Sollte sich herausstellen, dass die Praxis auch nicht auf das Bundesverfassungsgericht hört, dann, so hiess es „sind wir auf dem Stand einer Bananenrepublik unter allgemeinen Absingen frommer Lieder“.
coolio und scire uam. werden es so lange loben und die Opfer verspotten bis sie selbst dran sind. Hartz 4-Jurist Ottokar wird daran stets Geld verdienen und fromme Lieder singen.
“Bei den Handlungen aller Menschen, insbesondere der Fürsten, welche keinen Richter über sich haben, blickt man immer nur auf ihr Ergebnis. Der Fürst sehe also nur darauf, wie er sich in seiner Würde behaupte; die Mittel werden stets für ehrbar befunden und jedermann gelobt werden. Denn der Pöbel hält es stets mit dem Schein und dem Ausgang einer Sache; und die Welt ist voller Pöbel.” (Machiavelli, Fürst, 88)
Weitere Beiträge
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Wer ist denn “Ottkar”?
Der Name wurde von der Redaktion ungewollt geändert. Namensgleichheiten sind erwünscht und daher habe ich habe das mal geändert.
In der Regel plappern sie alles nach was die Obrigkeit ihnen so vorgibt auch wenn da mal eine Richter ihren verfassunfeindlichen bürgerschädigenden Senf ablassen. Und das ist in der Justiz oftmals nicht anders. Einer bestätigt die Richtigkeit der Verfassungsfeindlichkeit der familiären Kollegen. Dabei ist das wichtigste das Ansehen der Person.
Ungefähr alle Foren an denen Juristen beteiligt sind, sind Zentren juristischer Schönheit so wie die Justiz meistens auch. Dabei gehen sie über Leichen.
III 1 Der Rest ist versehentlich mitgekommen.
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Die „Helfer“ der Entrechteten, der Schein von Legitimation, politische Profiteure
December 16, 2014 admin Leave a comment Edit
I. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Die Verletzung der Rechte der Verfolgten aus Datenschutz ist bei den Jobcentern an der Tagesordnung. Und dies oft sogar vorsätzlich. Durch den Bundesdatenschutzbeauftragten (es ist eine große Behörde, deren Mitarbeiter in dessen Auftrag handeln, hier als ganze Behörde zu verstehen ) wird Legitimation nur vorgetäuscht. Die Jobcenter verletzen den Datenschutz
– weil sie keine Kenntnisse haben
– um den Verfolgten zu zersetzen, indem sie ihn zeigen das sie seine Rechte mit Füßen treten können, ohne dass ihnen was passiert.
– weil es dann einfacher ist mit Bildungsträgern und Zeitarbeitsfirmen Geschäfte auf Kosten der Erwerbslosen zu machen
Die meisten Erwerbslosen lassen es mit sich machen, weil sie keine Kraft mehr haben sich zu wehren oder ihnen einfach die Kenntnisse fehlen.
Wer sich beschwert wird vertröstet. Es folgen keine Konsequenzen für die Rechtsverstöße.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte arbeitet mit den Jobcenter zusammen um die Verletzungen unter den Tisch zu kehren. Der stellt sich gerne mal auf blöd, hakt immer wieder nach, ob man den dies und jenes Schreiben auch wirklich per Empfangsbestätigung beim Amt abgegeben hat um dann, falls es nicht der Fall war zu behaupten, der Verstoß ließe sich nicht belegen.
Nie wird das Jobcenter mal dazu genötigt eine vollständige Aussage zu treffen. Es passiert alles in der Salamitaktik um irgendwie wieder aus der Sache herauszukommen.
Wenn der Verstoß dann doch erwiesenermaßen vorliegt weigert dieser sich, auch auf mehrfache Aufforderung, endlich mal zu behaupten die Person X des Jobcenter Y hat gegen die Rechte aus Datenschutz der Person Z verstoßen.
Es kommt nur pauschal die Feststellung das dieses oder jenes Verhalten gegen den Datenschutz verstößt und das doch jetzt alles gut wäre.
In der Öffentlichkeit tritt der Bundesdatenschutzbeauftragte aber immer wieder gerne auf und erzählt was für Rechte die Erwerbslosen so haben und was die Jobcenter nicht dürften und mahnt diese an. Wer seine Rechte dann mal einfordert wird schnell bemerken auf welcher Seite der steht. Gerne machen die auch etwas Spektakel um den Geschädigten zu beeindrucken. Aber am Ende ändert sich nichts. Deshalb ist diese Beschwerdeinstanz für Leute die sich wirklich wehren und auf ihre Rechte bestehen eigentlich nur eine weitere Zersetzung. Auf die Rechtsverletzung der Jobcenter erfolgt noch eine Runde verarscht werden beim Bundesdatenschutzbeauftragten.
Es handelt sich bei den Bundesdatenschutzbeauftragten um eine Behörde, welche viele gut bezahlte Arbeitsplätze für die politische Klasse schafft, Volksverarschung betreibt und Legitimation nur vortäuscht.
II. Die Justiz
1. Die Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Straf- und Zivilgerichte gehen kaum gegen die Jobcenter vor. Anzeigen wegen Nötigung, Beleidigung, Prozessbetrug usw. verlaufen im Sande. Oftmals will es dann keiner im Jobcenter gewesen sein den man strafrechtlich zur Verantwortung ziehen könnte. Die Staatsanwaltschaften stellen die Sachen möglichst ein.
Auf der anderen Seite geht die Justiz sofort mit aller Härte vor, wenn es gegen die Erwerbslosen geht. Da ist ganz schnell ein Leistungsbetrug konstruiert. Auch dies dient dem Terror gegen die Erwerbslosen. Das Jobcenter kann sich fast alles erlauben, beim Erwerbslosen wird auch die kleinste Sache sofort verfolgt und auch dann verurteilt, wenn die Sache eigentlich im Zweifel für den Angeklagten eingestellt werden müsste.
2. Die Sozialgerichtsbarkeit
Die Richterstellen der Sozialgerichtsbarkeit und damit auch der dazugehörende Verwaltungsapparat haben sich in den letzten 10 Jahren durch Hartz IV ungefähr verdoppelt.
Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt:
Man installiere eine Repressionsbehörde bei der Rechtsbeugung an der Tagesordnung ist und bei der im Widerspruchsverfahren nur die 3 Monate abgewartet werden um dann oft, wieder unter Rechtsbeugung, die Entscheidung zu bestätigen. Ein wirkliches Vorverfahren findet nur selten statt.
Zudem lassen die Jobcenter unerwünschte Anträge auch gerne mal über 6 Monate liegen, damit man genötigt wird den Bescheid über eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) zu erwirken.
Es entstanden neue Posten für die politische Klasse. In Zeiten in denen für viele Volljuristen als prekärer Einzelanwalt nur das Existenzminimum bei herauskommt ist so ein Posten natürlich wie ein Sechser im Lotto.
Ebenso sind auch die untergeordneten Posten als Justizsekretärin oder Wachtmeister usw. immer noch besser vergütet als in der freien Wirtschaft. Die Agenda 2010 als Jobwunder für die Sozialdemokraten auf Kosten der Unterschicht.
Der Postenbau finanziert sich aus der Vielzahl rechtswidrig erlassener Verwaltungsakte
gegen den die Erwerbslosen nicht vorgehen, weil sie z.B. keine Kraft mehr haben sich dagegen zu wehren oder aber die Rechtswidrigkeit nicht erkennen. Die fetten Posten in der Sozialjustiz finanzieren sich zum großen Teil aus dem was man den Ärmsten vom Existenzminimum vorenthält.
Ein großer Teil der Richter am Sozialgericht sind Proberichter (siehe Bericht der Grundrechtepartei auf dieser Seite). Da von denen in der mehrjährigen Probezeit erwartet wird die Verbrechen der Jobcenter abzusegnen gehört Rechtsbeugung dort zum guten Ton. Wer nicht mitspielt fliegt raus und kann dann als prekärer Anwalt arbeiten oder selbst Hartz beziehen. Da die Proberichter (bei denen steht nur Richter und nicht Richter am SG) jeden Tag die Verbrechen der Jobcenter auf dem Tisch liegen haben wissen sie auch was sie dort erwartet. Solche Richter können nicht unabhängig sein und sind es auch nicht.
Alle Jahre wieder erscheint in den Medien wieder ein Richter und heult herum wegen der Arbeitsbelastung in der Sozialgerichtsbarkeit um wieder ein paar neue Posten für die Genossen dort aufmachen zu können.
Dafür fährt man auf der anderen Seite die Repressionsbehörde immer weiter hoch was auch dort für weitere Posten sorgt.
Selbst wenn man einen Prozess am Ende gewinnt verliert man, weil einem 3 Jahre die Leistung vorenthalten bleibt. Und das ist kein Geld welches man irgendwo als Zahl auf dem Konto stehen hat, sondern gebraucht hätte. Zudem verschwendet man viel Zeit um an diesen oft unwürdigen Justiztheater, welches dort gespielt wird, teilzunehmen. Mehrmals muss man dabei zum Jobcenter gehen und eine knappe Stunde warten um etwas nachweisbar gegen Empfangsbestätigung abzugeben. Ansonsten verschwindet alles nach Bedarf.
Beispiel:
Es ergeht ein rechtswidriger belastender VA.
– Widerspruchsbescheid schreiben, Hin- und Rückfahrt zum Jobcenter mit Wartezeit um es nachweisbar beim Jobcenter abzugeben.
– Jobcenter reagiert 3 Monate nicht. Wieder Schreiben um mit Untätigkeitsklage zu drohen, hinfahren, warten um es gegen Empfangsbestätigung abzugeben. Nötig, weil sonst behauptet werden könnte der Bescheid wäre bereits ergangen und nur auf dem Postweg verschwunden.
– Entweder kommt jetzt der Bescheid oder aber es muss Untätigkeitsklage erhoben werden. Wenn der Bescheid kommt muss man Klage beim SG erheben. Fahrten zum Copyshop (alles muss in doppelter Ausführung eingereicht werden), Schreiben, Hin- und Rückfahrt SG.
– Gerichtstermin. Verhandlung, Hin- und Rückfahrt.
Wer rechtlich nicht selbst durchblickt muss dazu auch noch Tage in irgendwelchen Internetforum oder Selbsthilfegruppen nach Hilfe suchen oder den Anwalt aufsuchen.
Auf der einen Seite der verfolgte Erwerbslose der oft rechtlich über kein Wissen und keine administrative Infrastruktur mit Kopiergerät, Fax usw. verfügt und sich dabei nur zum Horst machen kann, auf der anderen Seite eine technisch und personell gut ausgerüstete „Behörde“ welche sich mit nichts anderen beschäftigt.
Um die Kosten fürs Porto, Kopierkosten usw. geltend zu machen bedarf es einer einzelnen Aufstellung. Pauschale Abrechnungen wie es ein Anwalt darf werden nicht akzeptiert. Die Fahrten zum Jobcenter werden nicht übernommen, da behauptet wird es wäre nicht nötig. Einschreiben werden auch nicht übernommen. Auch hier wird der Transferempfänger wieder größtmöglich zum Affen gemacht. Darf jede Briefmarke, jeden Briefumschlag usw. einzeln aufführen und am besten noch ein Quittung dafür dranhängen. Auch diese Anträge verschwinden, wenn man sie nicht nachweislich einreicht. Wenn man sie einreicht braucht es oft wieder die 6 Monate oder man muss mit Untätigkeitsklage drohen bis was passiert.
3. Die Anwaltschaft
Durch die Beratungshilfe hat sich ein Heer von Anwälten noch ihr Auskommen in der Sozialmafia gesichert. Häufig ist die Nähe zum System bei diesen Anwälten schon an der ehemaligen Mittäterschaft beim Jobcenter ersichtlich. Gerne jammern diese über zu geringes Auskommen wegen der angeblich zu niedrigen Beratungshilfe. Gerne werden solche Aussagen von linken Medien und dem Erwerbslosenforen gestreut. Das Beratungshilfe sicheres Geld ist und bei anderen Anwälte viele Forderungen nicht eingetrieben werden können wird gerne verschwiegen. Man gibt sich halt „sozial“ und tut noch so, also ob man dies primär täte um den Erwerbslosen zu helfen. Dabei ist es eher so, dass die meisten dieser Anwälte ohne die Staatskohle der Beratungshilfe selbst auf ALG II sitzen würden. In den Anwaltsfabriken, welche sich auf Hartz spezialisiert haben, wird mitunter gutes Geld verdient.
In der Presse werden auch immer wieder rechtsmissbräuchliche Klagen angeprangert, welche die Staatskasse belasten und nur die Kasse des Anwalts füllen. Meist sind dies Anwälte welche schon im Jobcenter tätig waren. Hier liegt der Verdacht natürlich nahe, dass dies in konkludenter Zusammenarbeit mit dem Jobcenter ermöglicht wurde.
Es handelt sich hier um Justiztheater. Gerne genommen wird z.B. der laute und „engagierte“ Vortrag des Anwalts vor Gericht, welche die schlichteren Erwerbslosen von dem Einsatz des Anwalts überzeugt. Dem Richter und dem Jobcenter wird richtig was gegeben. Dass der Anwalt seine Show nur abziehen darf, weil er dem Richter versprochen hat sich im Vergleich zu einigen, damit der Richter nach der Verhandlung in Ruhe Kaffee trinken kann und kein Urteil schreiben muss, bekommen die meisten Erwerbslosen nicht mit. Vergleiche sind zudem wichtig, damit die Sache nicht abgeurteilt wird, worauf sich andere ja berufen könnten.
Ziel ist es das Justiztheater stets weiter am laufen zu halten um abkassieren zu können. Und natürlich den Verfolgten stets aufs Neue in solche für ihn nur schädlichen und zersetzenden Prozesse zu bringen. Rechtssicherheit durch Grundsatzurteile wird in bestimmten Bereichen vermieden um die Willkürmöglichkeiten der Jobcenter zu erhöhen. Wenn es zur Vermeidung von Grundsatzurteilen nötig ist droht der Richter auch dem Kläger, wenn er auf ein Urteil besteht und behauptet es wäre willkürlich und der Kläger müsse dann für die Prozesskosten aufkommen.
III. Erwerbslosenforen, Selbsthilfegruppen, Beistande
1. Erwerbslosenforen
Es gibt mehrere Foren im Internet die vorgeben sich um die Belange von Erwerbslosen zu kümmern.
Ganz eindeutig liegt der Fall beim Forum von http://www.sozialhilfe24.de . Es ist durchsetzt von Mitarbeitern der Jobcenter, welche die Leute kräftig für dumm verkaufen und erniedrigen. Weitere Erfahrungen mit dem Forum:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1937720
http://grilleau.blog.de/2011/03/26/warnung-sozialhilfe-24-de-10893091/
Solche Strukturen können eigentlich nur mit staatlicher Unterstützung entstehen, was wiederum die Frage aufwirft, inwieweit wir es hier schon mit Verhältnissen zu tun haben wie in der ehemaligen DDR.
Alle anderen Foren sind mehr oder weniger links besetzt. Das http://www.Erwerbslosenforum.de kann man m.E. als direktes Sprachrohr und Interessenvertretung der Partei die Linke sehen. Dort herrscht neben den üblich Fragen um Hartz-IV zudem Multikultipropaganda, Schwulenverehrung, Staatsfeminismus usw.
Positiv definiert: das Feindbild ist der junge, weiße, heterosexuelle, gesunde, deutsche männliche Unterschichtler der meint er hätte noch eine Existenzberechtigung in seinem Heimatland.
In vielen dieser Foren findet man durchaus Hilfe. Es gibt dort sicher Leute die sich völlig unpolitisch einbringen und anderen helfen, indem sie denen Ratschläge geben und diese aufklären über die Machenschaften der Jobcenter und die Rechtslage.
Durch Moderatoren werden politisch ungewollte Beiträge zensiert. Zudem sind einige Lohnschreiber unterwegs welche den Staatsterror noch beschönigen und relativieren.
Die Linken helfen sich primär selbst und daher sind Lösungsansätze, welche das Hartz-IV Regime gänzlich zu Fall bringen nicht erwünscht, da dann die Sozialmafia keine Steuergelder mehr schmarotzen kann. Es soll ein ewigwährender Kreislauf sein, in dem immer weiter „geholfen“ werden kann, um sich Posten zu bauen. Die Linke und ihr Erwerbslosenforum reagieren ungehalten, wenn da einer kommt um ihnen ihre Sozialfälle oder die Alleinkompetenz streitig macht, indem fürs Grundeinkommen plädiert oder aber ein Konkurrenzforum eröffnet oder jemand es gar wagt ohne ihre Erlaubnis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dementsprechend wird auch zensiert.
Diese Foren stehen alle im Verdacht mit dem Regime zusammenzuarbeiten. Die staatlich Verfolgten sollen ruhiggestellt und ihr Widerstand so kanalisiert werden, damit es nicht zu Handlungen kommt, welche dem Treiben wirklich ein Ende setzen.
http://derlord.fall.vn/?p=16