P-Konto: Gesetzeslücke bringt Hartz-IV-Bezieher um Existenzminimum, 16.08.2010

P-Konto: Gesetzeslücke bringt Hartz-IV-Bezieher um Existenzminimum, 16.08.2010
Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht! Diese bittere Erfahrung mussten im August tausende von Hartz-IV-Beziehern machen, die ein sogenanntes „P-Konto“ (Pfändungsschutz-Konto) eröffnet haben. Das entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli 2010 in Kraft und räumt den Inhabern zur Sicherung des Existenzminimums einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 € ein. Wegen einer Gesetzeslücke, die von manchen Banken und Inkassounternehmen schamlos ausgenutzt wurde, gab es für die Hartz-IV-Bezieher am 1. August ein böses Erwachen: Ihr Geld wurde ohne Rückfrage als „überschüssiges Guthaben“ einkassiert und an den Gläubiger überwiesen. Nun müssen sie sehen, wie sie ohne Geld über die Runden kommen.
Anders als bei der Rente, die rückwirkend zum Monatsanfang ausbezahlt wird, werden Leistungen nach dem SGBII im Voraus für den Folgemonat geleistet – d.h. am 30. Juli für Monat August. Guthaben auf dem P-Konto ist aber nur im Kalendermonat der Gutschrift vor Pfändung geschützt und die Banken sind verpflichtet, ein vorhandenes Restguthaben an die Gläubiger überweisen! So blieb in vielen Fällen kein Cent auf dem Konto und die Empfänger müssen zusehen, wie sie den Monat finanziell überstehen. …

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