Tendenziöser Unfug, RA Hoenig-Blog, 23.02.20222
Besonders Staatsanwälte behaupten, sie seien die objektivste Behörde der Welt. Das ist jedoch nicht für jeden Staatsanwalt zutreffend, behaupte ich.
In der letzten Woche hatte ich über einen richterlichen Beschluss berichtet, mit dem der Antrag auf meine Bestellung zum Sicherungspflichtverteidiger abgelehnt wurde.
Ich hatte erwartet, dass zumindest die Richter am Kammergericht eine solche Beschränkung der Verteidigung nicht akzeptieren werden. Und ich hatte auch ein bisschen mit dem Support einer objektiven Staatsanwaltschaft spekuliert.
Auf sieben Seiten habe ich daher ausführlich vorgetragen, aus welchen Gründen ich die ablehnende Entscheidung des Vorsitzenden für falsch halte: …
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