Perversion der Justiz im Nationalsozialismus durch vorauseilenden Gehorsam und nicht durch angebliche “Wehrlosigkeit”

Zwischenruf aus der methodischen Wüste: “Der Richter wird’s schon richten” (?)

…In einer grandiosen Geschichtsklitterung wurde dann nach dem Zusammenbruch des NS-Staates nicht zuletzt von Beteiligten an der Rechtsperversion die irrige These von Gustav Radbruch aufgegriffen, der Positivismus sei die eigentliche Ursache der Unrechtspraxis im Nationalsozialismus gewesen.
Beispielhaft dafür ist das Buch von Hermann Weinkauff “Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus” (Stuttgart 1968). Weinkauff, erster Präsident des BGH nach dem Krieg, war von 1937 bis 1945 Richter am Reichsgericht gewesen.
Er vertrat die für alle Juristen der NS-Zeit willkommene These, der Positivismus habe die Justiz “wehrlos” gemacht, gegen das nationalsozialistische Unrecht.

Diese These ist eklatant unrichtig. Die Perversion der Rechtsordnung im Nationalsozialismus fand ganz überwiegend nicht als “positivistische” Gesetzesanwendung, sondern im Gegenteil unter Berufung auf angeblich überpositives Recht statt, nämlich auf die neuen NS-Rechtsquellen, auf das Naturreckt aus Rasse, Blut und Boden und ähnliche Konstruktionen vorauseilendem Gehorsams.

Die Zuweisung der Schuld des Naziunrechts an den bösen Positivismus war eine zentrale Lebenslüge der deutschen Juristen nach 1945, besonders der in das verbrecherische System verstrickten. Sie bot den Vorteil, dass der gesamte Juristenstand mit dieser Erklärung als reingewaschen und wehrlos-unschuldig dazustehen habe.

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“Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.” Prof. Richter Vultejus

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