Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Polizeipräsidium München, hat einem Cannabispatienten nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein zuvor unbrauchbar gemachtes Cannabis bezahlt. Christoph N. nahm am 11.05. 2017 seine Medizin am Isarufer ein und wurde dabei von einer Zivilstreife umstellt. Für Christoph N. eine demütigende Erfahrung: “Der Polizeiausbilder ignorierte mein mitgeführtes Betäubungsmittelrezept, beleidigte mich als “Junkie” und ließ mich und anwesende Unbeteiligte durchsuchen”, so der Cannabispatient. Dabei wurden keine Straftaten festgestellt, aber eine Konsumeinheit Cannabisblüten von 0,3 g vor Ort unbrauchbar gemacht, welche die Polizei nun ersetzen musste.
Zwar wies Christoph N. den Zivilpolizisten auf das Rezept hin, der Joint wurde aber dennoch sofort abgenommen und unbrauchbar gemacht. Erst danach hatte der Patient die Gelegenheit, seine Belege in Form seines Rezepts und der mit seinem Namen bedruckten Apothekenverpackung vorzuzeigen.
Das Polizeipräsidium München antwortete auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, man habe die Angelegenheit wegen des Verdachts der Beleidigung durch Polizeibeamte an die Abteilung Interne Ermittlungen des LKA Bayern übergegeben. Die Durchsuchung des Patienten sowie seiner Begleitpersonen an sich sei dennoch grundsätzlich rechtmäßig, da in diesem Bereich häufig “gekifft” werde und dieser somit ein “gefährliches Gebiet” sei.
Die Ermittler hatten keine Zweifel am Vorliegen einer ehrverletzenden Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte das Vorliegen einer Beleidigung, geht jedoch davon aus, dass sich ein solcher Vorfall durch den Polizeibeamten auch ohne eine Bestrafung nicht wiederholen wird und stellte das Verfahren gegen den Beamten wegen Geringfügigkeit ein.
Der betroffene Patient Christoph kündigte an, den erstatteten Betrag von 6,60 € an den Deutschen Hanfverband zu spenden: “Nach dem Vorfall war ich wochenlang verängstigt und habe mich erst spät entschieden, Beschwerde einzureichen. Ich wollte nicht akzeptieren, dass Patienten zum Kollateralschaden einer ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdigen Jagd auf Cannabiskonsumentinnen werden und sich entweder entsprechend dem Wunsch einiger Beamten dauerhaft in Ihren Wohnungen verstecken oder regelmäßige körperliche Durchsuchungen über sich ergehen lassen müssen. Dass dabei auch noch Medikamente zerstört werden, ist gerade in Anbetracht der seit Monaten nicht sichergestellten Versorgung in den Apotheken einfach unerhört.”
Micha Greif, Sprecher der Münchener Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes, stellt dazu klar: “Somit sollte nun auch für die bayerische Polizei deutlich sein, dass Cannabispatienten keine Kriminellen sind. Sollten dennoch weitere Patienten betroffen sein, können sich diese gerne bei uns melden”. …
Vorsicht: “Beleidigung” ist nicht strafbar, weil $185 StGB nicht strafrechtlich bestimmt ist. Somit ist jede “Beleidigung-Justiz” ein totalitärer Willkürakt und somit ein “Verbrechen” (Bert Steffens). Tatsächlich wird “Beleidigung” erfahrungsgemäß auch nur bestraft, wenn berechtigte, notwendige Kritik an einem “Mächtigen” geäußert wurde, also meistens an einem BRD-Diener oder einem seiner Genossen.
Richtig hingegen ist, dass die Bezeichnung als “Junkie” (Drogenabhängiger) eine strafbare Verleumdung darstellt, wenn damit eine falsche Behauptung gemacht wurde. Aber es ist unanfechtbares Rechtsfundament der BRD, dass es für eine Urteilsfindung “völlig unerheblich” ist, ob der Angeklagte Recht hat oder nicht (cf. Bundesverfassungsgericht zu Amtsgerichts Dorsten, Az. 7 Ls – 29 Js 74/08 – 43/11). Richter sind völlig unabhängig von Recht und Gesetz und überhaupt von jeglicher Realität (“freie Beweiswürdigung” § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Folglich: Weist man einem Richter Rechtsbeugung nach, wird das praktisch immer als Beleidigung bestraft.