Der Fall Gustl Mollath – Justizskandal oder Gerichtsalltag?
Anmerkung: Ein weiterführender Text zum Thema „Fehlerkultur in der Justiz“ findet sich in dem Bereich „Psychologie im Strafverfahren“
An dem Fall war ich nicht beteiligt, auch bin ich Herrn Mollath nie begegnet. Jedoch sind mir die Richter und Gutachter der Nürnberger Gerichtsszene aus meiner Strafverteidigertätigkeit bekannt.
Ich hatte im März 2013 in einem Interview im Bayerischen Rundfunk die These aufgestellt, dass die Fehler in dem Verfahren, die nun bekannt werden, eine unglückliche Anhäufung von alltäglicher Überheblichkeit und Nachlässigkeit darstellen. Es bedarf keiner Verschwörung oder Korruption, um zu einer verheerenden Fehlentscheidung zu kommen.
Manch einer mag die Vorstellung beruhigend finden, dass bei der Einweisung des Herrn Mollath in die Psychiatrie der Teufel persönlich am Werk war – während sonst bei Gericht nur Engel wirken.
Ich glaube aber, es ist viel schlimmer: Alle Beteiligten sind nur Menschen. Sie machen jeden Tag Fehler.
Die Frage ist nicht, ob es vereinzelt voreingenommene oder sogar korrupte Richter (Staatsanwälte, Verteidiger, Gutachter usw.) geben kann.
Die Frage ist, was getan werden kann, um sicherzustellen, dass Fehlentscheidungen vermieden und erforderlichenfalls auch korrigiert werden können.
Zeugen, die sich irren, oder allerhand Motive zur Falschaussage haben, wird es immer geben. Es ist die Herausforderung des Strafprozesses, dies zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.
Meine These: Das gegenwärtige Justizsystem ist eher darauf angelegt, Fehlentscheidungen zu vertuschen und zu leugnen, anstatt sie zu erkennen und zu korrigieren.
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