Rechtsanwalt aus Mayen muss sich wegen des Verdachts des (Abmahn-)Betruges vor Gericht verantworten, 04.2011

Rechtsanwalt aus Mayen muss sich wegen des Verdachts des (Abmahn-)Betruges vor Gericht verantworten, 04.2011
Dem angeklagten Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, im Oktober 2008 einem Textilhändler aus Rodgau vorgespiegelt zu haben, er werde ihm ein Drittel seiner Honorareinnahmen aus Abmahnschreiben an Online-Händler zahlen, die der  Textilhändler ihm im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße im Internet benenne.
Nach den zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen habe der Textilhändler im Internet nach Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz recherchiert und diese Informationen dem Angeklagten zur Verfügung gestellt, der entsprechende Abmahnschreiben an die betroffenen Online-Händler gerichtet habe.
Der Angeklagte habe von den daraus vereinnahmten Anwaltsgebühren in Höhe von mehr als 12.000 EUR jedoch gemäß vorgefasster Absicht nicht – wie zugesagt – ein Drittel an den Textilhändler abgeführt.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Anwaltsberatung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.