Rechtsanwalt aus Olpe wegen gewerbsmäßigen Betrug verurteilt
Ein Rechtsanwalt aus Olpe ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 3 Jahren Berufsverbot verurteilt worden. In dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Siegen wurde am 29.02.2008 das Urteil verkündet. Das Verfahren hatte hier in der Gegend viel Aufmerksamkeit erregt und war natürlich auch Gesprächsstoff zwischen den Anwälten.
Der Olper Rechtsanwalt hatte teilweise frei erfundene Fälle, teilweise verfälschte echte Vorgänge mit Rechtsschutzversicherungen abgerechnet und dabei Gebühren und Vorschüsse abgerechnet. Besprechungs- oder Schlichtungsgebühren erhoben, zum anderen Vorschüsse erhalten, die er quasi als zinslosen Kredit betrachtete.
Die Kammer des Landgerichts Siegen ging dabei davon aus, dass es sich nicht nur um eine Gebührenüberhebung handelt sondern um einen Betrug.
Die Versicherung hatte sich wohl insbesondere über sehr viele runde Summen gewundert und daraufhin Überprüfungen eingeleitet, die den Stein ins Rollen brachten. Im Dezember folgte die Durchsuchung der Kanzlei, verbunden mit der Beschlagnahme hunderter Akten. Durch die Anwaltskammer wurde dem Rechtsanwalt zunächst die Zulassung entzogen, dies wurde aber wieder rückgängig gemacht, da der Beklagte nur die Versicherungen geschädigt hatte und nicht die Mandanten.
Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 527 Fällen, davon acht Versuche .
Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an. Sie hatte auf eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte 5 Jahre und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Sie prüft ebenfalls ob sie Rechtsmittel einlegen will.