Rechtsanwalt in Lübbecke erhält Tätigkeitsverbot und Freiheitsstrafe wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern, 16.03.2013

Freiheitsstrafe für Lübbecker Ex-Anwalt, Mandantengelder in Höhe von rund 127000 Euro veruntreut, 16.03.2013

Ein Lübbecker Rechtsanwalt, dem von der Anwaltskammer Hamm wegen Veruntreuung von Mandantengeldern ein Berufsverbot erteilt wurde, ist vom Mindener Schöffengericht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Vorgeworfen wurde ihm Untreue in 18 Fällen. Der Angeklagte zeigte sich geständig, gab zu, Mandantengelder in Höhe von rund 127000 Euro veruntreut zu haben. Auslöser sei der Tod seines Vaters gewesen, in dessen Kanzlei er ebenfalls tätig war. “Ich war wie paralysiert und vollkommen überfordert, habe nur noch funktioniert”, gab der 45-Jährige vor Gericht an.

…Als besonders perfide bezeichnete Staatsanwalt Rempe in seinem Plädoyer eine der 18 Taten. Ein achtjähriges Mädchen wurde von der Eurobahn erfasst, deren Eltern sich den Angeklagten als Anwalt nahmen und von der Unfallversicherung 64 000 Euro erstritten. Auch dieses Geld unterschlug der Anwalt. Da er inzwischen in Insolvenz gegangen ist, werden, so der Staatsanwalt, die Eltern des verunglückten Kindes kaum oder gar nichts von der Summe erhalten.

Dennoch wollte der Staatsanwalt “nicht die ganz große Keule ausfahren”, da der Angeklagte Reue und Einsicht gezeigt habe. Der Staatsanwalt plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung.

Ex-Anwalt gesteht Veruntreuung, Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Lübbecke, 01.02.2012

…Richter Ulrich Stolte erklärte gestern, dass noch vier weitere Verfahren gegen den Angeklagten anhängig seien. Die Staatsanwältin ging von noch weiteren Fällen aus. Gericht und Staatsanwaltschaft wollen nun einen neuen Termin anberaumen und ein “Gesamtpaket schnüren”, so Stolte. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist demnach offen.

Mandantengelder veruntreut, Kammer erteilt Rechtsanwalt Tätigkeitsverbot, nw-news.de, 12.10.2011

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat einem Juristen mit Kanzlei in Lübbecke ein Tätigkeitsverbot mit sofortiger Wirkung erteilt. Grund dafür sind mehrere Vorfälle, bei denen Mandantengelder veruntreut wurden. Außerdem wird dem Anwalt so genanntes Beratungsverschulden vorgeworfen – aufgrund von Fristversäumnissen sei mindestens einem Mandanten ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden.
Schon seit dem 18. Juli diesen Jahres durfte der Anwalt, der seit 1996 eine Zulassung besaß, weder Rechtsberatungen vornehmen, noch Mandanten vor Gericht vertreten, da für ihn ein “vorläufiges Tätigkeitsverbot” galt. Seitdem unterstehen seine Amtsgeschäfte einer von der Kammer eingesetzten Vertreterin.

Die Kammer in Hamm setzte dem Anwalt eine Frist bis Freitag vergangener Woche, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Da er diese Gelegenheit nicht wahrnahm, gilt nun ein uneingeschränktes Tätigkeitsverbot. “Wir haben uns die Sache nicht leicht gemacht”, sagte ein Sprecher der Kammer auf Anfrage. “Die Gründe für das Tätigkeitsverbot sind genauestens geprüft worden. Die Entscheidung ist weder schnell noch übereilt getroffen worden. …

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