Rechtsblindheit, eine Krankheit, die nur rechtskundigen Richtern und Juristen vorbehalten ist

Rechtsblindheit, eine Krankheit, die nur rechtskundigen Richtern und Juristen vorbehalten ist:
Zur Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter angeklagt“ verlautete aus Justizkreisen die unbestätigte Information, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob das Verfahren gegen die Richter überhaupt eröffnet wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ plädieren. In der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall „nur“ um die Familiensache eines türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf „Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.

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