Der Richter Dr. Martin Fleuß (CDU), der Menschenrechte und Grundrechte für das Landesjustizministerium NRW (CDU) im politischen Gehorsam mißachtet in dem er jahrelang gearbeitet hat und Rechtsbeugung und richterliche Verbrechen deckt wird von der Politik zum Bundesverwaltungsrichter gewählt

Der Richter Dr. Martin Fleuß (CDU), der Menschenrechte und Grundrechte für das Landesjustizministerium NRW (CDU) im politischen Gehorsam mißachtet in dem er jahrelang gearbeitet hat und Rechtsbeugung und richterliche Verbrechen deckt wird von der Politik zum Bundesverwaltungsrichter gewählt

21 neue “politisch korrekt” agierende Bundesrichter von der Politik gewählt


Richter Dr. Martin Fleuß 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder sonstige Rechte, wenn “unerhörte Aussagen” vorhanden sind.

Richter Dr. Martin Fleuß Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08:
“Eine zulässige Petition liegt, dann nicht vor, wenn die Form der Petition den Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sind, also etwa beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat. Die Petition ist nicht zulässig.”

Bei dem Hinweis auf einen erpresserischen Inhalt muß ich mir unweigerlich die Frage stellen mit welchen Beschwerden wegen justizieller Rechtsbeugungen und richterlicher Verbrechen man Richter wohl dazu erpressen können soll Recht gemäß dem Grundgesetz und den Menschenrechten zu sprechen?
Für Richter Dr. Martin Fleuß handelt es sich anscheinend um Erpressung mit den staatlich und überstaatlich vorgeschriebenen Gesetzen, wenn man sich über die Verletzung von Grundrechten und Menschenrechen durch rechtsbrechende und rechtsbeugende Richter beschwert und diese Rechte von Richtern einfordert, die einen Amtseid geschworen haben besonders diese Vorschriften mit zwingenden rechtlichen Grundprinzipien einzuhalten.
Vorliegend soll wegen der Beschwerde über rechtsbeugerisches Verhalten in einer rechtbeugerischen Justiz eine Beleidigung vorgelegen haben. Insoweit wurde vom Beschwerdeführer auch erklärt, dass man in dem Fall doch einen Strafantrag stellen möge, damit das geklärt wird, denn es ist keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs vorhanden und auch keine Erpressung, sondern nur eine wahrheitsgemäße Beschwerde. Ein Strafantrag wegen Beleidigung und/oder Erpressung wurde selbstverständlich nicht gestellt, weil eine vorhandene Beleidigung oder Erpressung nicht existiert welches in Folge eines Strafverfahrens festgestellt werden würde und man würde Richter Dr. Martin Fleuß damit ein weiteres mal und dann gerichtlich nachweisen, dass er gelogen hat. Dabei hat er sogar einen Amtseid geschworen der Wahrheit zu dienen!
Eine Beleidigung gegenüber einer Behörde oder der Justiz oder gegenüber Juristen liegt bereits dann vor, wenn man sich über unkorrektes Verhalten derselben als niederer Prolet beschwert und von daher wegen der Rechtsverletzungen Rechte geltend macht. Je größer die Rechtsverletzungen über die man sich beschwert und je mehr man normaler Bürger (kein Jurist oder Politiker) ist um so größer ist die sogenannte “Beleidigung” mit der man im reinen Ansehen der Person keine Rechte mehr geltend machen kann. Richter Dr. Martin Fleuß hat auch einen Amtseid geschworen ohne Ansehen der Person zu handeln. Somit hat er seinen Amtseid in mehrfacher schwerwiegender Weise gebrochen.

zB.: “Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als solcher behandelt.”
A. F., Rechtsanwalt

Ein Befangenheitsantrag ist also gemäß Richter Dr. Martin Fleuß bereits vollkommen unzulässig und das im Ansehen der Person umso mehr er von einem sogenannten niederem Proleten eingereicht wird. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör (Artikel 103GG) und zusätzlich um einen Verstoß gegen den Justizgewähranspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG), der aber von den Kollegen gedeckt wird und auch gedeckt werden soll, denn sonst kommen auch die Justizkollegen nicht nach oben. Je beweisbarer und je schlimmer die Tatbestände sind aus denen sich die (Besorgnis) der Befangenheit ergibt um so größer die in dem Antrag enthaltene Beleidigung mit der man dann zusätzlich noch einmal keine Rechte mehr geltend machen kann.

§ 38 Richtereid
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.”
Dabei läßt eine Beschwerde das Verfahren nicht nur unbegründet werden lassen (mündliche Verhandlung notwendig), sondern eine solche Beschwerde ist gemäß Richter Dr. Martin Fleuß von vorn herein vollkommen unzulässig und braucht daher erst gar nicht bearbeitet und der Sachverhalt ermittelt werden! Das ist von daher so, damit Rechtsbeugungen der richterlichen Kollegen, kriminelles Handeln, fehlerhafte Entscheidungen erst gar nicht als solche ermittelt werden und eine Herrenrasse über das niedere Proletenvolk willkürlich Macht und Gewalt ausüben kann.
Die Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan Barden vom Verwaltungsgericht Düsseldorf decken die verletzten Grundrechte und Menschenrechte mit der weiteren Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten wiederum ab um sich so ebenfalls im vorrauseilendem Gehorsam nach oben zu prostituieren.
Alles dieses systematische Vorgehen rein im Ansehen der Person und politisch zu handeln kennen wir aus dem Dritten Reich. Es ist nicht etwa so, dass solche Richter (auch mit geschworenem Amtseid) unter einer schmerzlichen Deformation ihrer Persönlichkeit leiden, weil diese unter Systematiken aus dem Dritten Reich agieren, sondern diese fügen sich nicht nur in das System ein, sondern stillisieren sich an diesen Systematiken an Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen für die Politik und am Ansehen der Personen zu besonders hohen elitären Menschen staatstragender Gesinnung hoch, die für ihre Rechtsverbrechen und die des Staates besonders hoch belohnt werden müssen. Es ist der betörende Glanz an Dummheit, der ihnen in einem solchen System Recht gibt (econ-Verlag 1987, Esther Vilar : “Der betörende Glanz der Dummheit”).

Auch das Kommunale Bildungswerk, die Heinrich-Heine-Universität und jurabilis!-webblog gratulieren einem Grundrechts- und Menschenrechtsverletzer ganz herzlich.

Gegen die Rechts- Grundrecht- und Menschenrechtsverletzungen von Richter Dr. Martin Fleuß hat keiner der Gratulanten jemals auch nur ein Wort gesagt, sondern sogar im Gegenteil wurde ihm sinngemäß auch stetig und immer wieder dafür gratuliert. Nun wird er mit einer Beförderung dafür belohnt für die man ihm auch gleichzeitig nochmals gratulieren kann.

Vorgeschlagen zur Richterwahl wurde der Grundrechts- und Menschenrechtsverlet zer vom Verwaltungsgericht Düsseldorf an dem “Rechtsbeugung an der Tagesordnung ist”, Dr. Martin Fleuß, von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Seit 2003 ist sie Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und darin des Ausschusses für Recht und Menschenrechte. Vorstandsmitglied der Theodor-Heuss-Stiftung und des Vereins “Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V.”.
“Als rechtspolitische Sprecherin der FDP will ich dazu beitragen, dass das Grundgesetz in der rechtlichen und politischen Realität wieder eine zentrale Rolle spielt. Die Wurzeln des Liberalismus – die Idee der Freiheit und die Begrenzung staatlicher Macht – sind für mich auch im 21. Jahrhundert moderne, unverzichtbare Werte.”
Nach der Bundestagswahl 2009 wurde sie am 28. Oktober 2009 in die von Angela Merkel geführte Bundesregierung als Bundesjustizministerin berufen. Angela Merkel findet es in Ordnung, wenn mittellose Bürger keinerlei Rechte-, Grundrechte- und Menschenrechte mehr geltend machen können und sich darüber hinaus sogar strafbar machen, wenn diese sich bei Anwaltszwang einen Anwalt nehmen: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406

Gewählt wurde der Grund- und Menschenrechtsverletzer Dr. Marin Fleuß als CDU Mitglied in geheimer Wahl (§6 Abs. 2/ §9 Abs. 2 RiWG) von den Mitgliedern des Wahlausschusses kraft Wahl:
Michael Grosse-Bömer (CDU), Thomas Silberhorn (CDU), Dr. Günter Krings (CDU), Michaela Noll (CDU), Dr. Franz Jorsef Jung (CDU), Ingo Wellenreuther (CDU), Dr. Michael Luther (CDU), Christine Lamprecht (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Olaf Schulz (SPD), Brigitte Zypries (SPD), Otto Fricke (FDP), Christian Ahrendt (FDP), Wolfgang Neskovic (Die Linke), Jens Petermann (Die Linke), Jerzy Montag (Die Grünen)
und den Landesjustizministern:
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), Dr. Beate Merk (CSU) , Gisela von der Aue (SPD) , Beate Blechinger (CDU) , Ralf Nagel (SPD) , Dr. Till Steffen (Die Grünen) , Jörg-Uwe Hahn (FDP) , Uta-Maria Kuder (CDU) , Bernd Busemann (CDU) , Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) , Heinz Georg Bamberger (SPD) , Prof. Dr. Gerhard Vigener (CDU) , Geert W. Mackenroth (CDU) , Prof. Dr. Angela Kolb (SPD), Peter Harry Carstensen (CDU), Marion Walsmann (CDU) Parteizugehörigkeiten: 16 CSU/CDU, 8 SPD, 4 FDP, 2 Die Grünen, 2 Die Linke Die Mitglieder kraft Wahl müssen zum Bundestag wählbar und im Rechtsleben erfahren sein und wurden durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Justiz auf gewissenhafte Pflichterfüllung verpflichtet.

Der gewissenhaften Pflichterfüllung aus einem erfahrenen Rechtsleben scheint man hier nachgekommen zu sein:
Richter Nescovik, BGH: “…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.”
Dr. jur. Lamprecht: 12. Kein Bereich der öffentlichen Verwaltung ist nicht von dem Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt. Parteizugehörigkeit verschafft in der BRD größere Privilegien, als sie früher in vorkonstitutioneller Zeit der Adel hatte,…
VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993 : …Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichte r a. D. Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die politische Qualifikation höher ist als die juristische.“

Richter vom OLG Hamm geht zum BGH nach Karlsruhe, Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 07.05.2010
Am 6.05.2010 wurde ein Richter des Oberlandesgerichts Hamm in der Bundesrichterwahl in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt.
Der neue Bundesrichter Dr. Claudio Nedden-Boeger, verheiratet, Vater von zwei Kindern, ist seit 1995 Richter. Zum Richter am Landgericht wurde er im Januar 1999 ernannt.
Er war mehrere Jahre lang am Landgericht Essen und eine Zeit im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, bevor er im Oktober 2004 zum Richter am Oberlandesgericht in Hamm ernannt wurde.

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