Die Machenschaften des Richters Hans-Uwe Pasker, online-zeitung24.de
Ein Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg ist wegen Erpressung angeklagt. Gegen ihn wird endlich verhandelt, doch zum großen Teil nicht öffentlich. Strafprozesse gegen Mitarbeiter der Justiz sind keine normalen Gerichtsverfahren. Die Bürger beschäftigen und bezahlen Justizbeamte, damit sie das Gemeinwesen schützen. Hat ein Richter oder ein Staatsanwalt seinen Einfluss oder sein Wissen missbraucht und damit den Schutzschild durchlöchert, so geht es nicht nur darum, ihn zu bestrafen. Sondern das Gericht muss auch alles daran setzen, die Umstände des Falls in einem öffentlichen Verfahren soweit wie möglich aufzuklären.
Nur wenn die Tat und ihre Umstände aufgefächert wurden und nur wenn die Rechtsfindung öffentlich nachvollziehbar ist, kann der Bürger gewiss sein, dass die Verfehlung ein Einzelfall war, hinter dem sich kein Systemversagen verbirgt. Nur nach einer gründlichen Durchleuchtung kann der Bürger davon ausgehen, dass wirklich alle Schuldigen bestraft wurden; und ihm drängt sich nicht der Eindruck auf, die Justiz schütze erst sich selbst und dann den Bürger.
Es ist deshalb unerträglich, dass der Prozess gegen eine Staatsanwältin und gegen den Richter am Oberlandesgericht Hans-Uwe Pasker wegen versuchter Erpressung und Betruges am vergangenen Mittwoch mit einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen begann. Es ist völlig egal, ob der Bundesgerichtshof solch ein Rechtsgespräch für gut hält oder nicht – in diesem Fall verbietet es sich. Der vermutete Rechtsbruch des Richters Hans-Uwe Pasker und seiner Frau Staatsanwältin haben das Ansehen der Justiz weniger geschädigt als das formal rechtmäßige Verhalten des Oldenburger Landgerichtes. Die Richter haben vergessen, dass es Handlungen gibt, die verwerflich sind, auch wenn sie kein Gesetz verbietet. …
…Fair ist das Ergebnis des Rechtsgesprächs auch nicht zu nennen. Wie berichtet, bestand der Kompromiss darin, dass der Vorwurf des Betruges fallen gelassen wurde und sich das Gericht vorab auf Höchststrafen festlegte. Dafür sagten die Angeklagten wahre Geständnisse zu.
Da sich aber die Taten der Angeklagten gut aus abgehörten Telefongesprächen und abgefangenen SMS rekonstruieren lassen, bestätigten die Aussagen der Beschuldigten vor allem das, was alle schon wussten. Es waren nicht die Geständnisse, die erst Licht ins Dunkel brachten und die Aufklärung ermöglichten. Stattdessen nutzten die Angeklagten ihre Geständnisse, um die Vorwürfe abzuschwächen. Die Geständnisse dienten den Angeklagten und mussten nicht erst durch den Rechtsgespräch-Kompromiss motiviert werden. …
Denn die Justiz und die Richterschaft ist scheinbar nicht an Recht und Gesetz interessiert, und noch weniger an Gerechtigkeit, sondern huldigt der richterlichen Eitelkeit, die in einem Zitat des Direktors vom Amtsgericht Soltau vom 06.05.1998 zum Ausdruck gebracht wird: “Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.”
Also jedwede Kritik an der Justiz, sei Sie noch so fundiert wird also von Richtern als Diffamierung und somit als Beleidigung ausgelegt. Dieser Artikel wurde bewusst mit Ausweis des Klarnamens des verantwortlichen Richters Paskers verfasst, damit sich die gesamte Richterschaft in Deutschland endlich darüber im Klaren wird, dass die Richterschaft Urteile “Im Namen des Volkes” spricht.
Eine FAX-Anfrage an die Justizministerkonferenz im Jahre 2008, durch welche Rechtsgrundlage das Verhalten und dieser vermeintliche Ehrenkodex der deutschen Richter aufgrund des “Soltauer Zitats” aus dem Jahre 1998 gerechtfertigt werden würde, wurde bis heute nicht beantwortet.
Denn auch der Fall des Richters Paskers ist kein Einzelfall. Auch Richter in NRW betreiben Protokollfälschungen und erpressen in Gerichtssälen, um die eigenen Urteilsfehler langfristig zu vertuschen, um nach Aussen hin einen Rechtsfrieden darzustellen, der eigentlich aufgrund gravierender und politischmotivierter Fehlurteile in Wirklichkeit nicht vorhanden ist.