Richter Monjé, Oberverwaltungsgericht Berlin: Rechtsbeugung aus Korpsgeist?, VG 12 A 1375.96 25.02.1998

Richter Monjé, Oberverwaltungsgericht Berlin: Rechtsbeugung aus Korpsgeist?, VG 12 A 1375.96 25.02.1998
Der Fall ist alt, nahm seinen Beginn schon in den 90er Jahren. Es geht um eine nicht anerkannte Prüfungsarbeit für eine Diplomprüfung. Das ist nicht spektakulär. Dennoch gehört dieser Fall an die Öffentlichkeit, denn die fehlende Logik in den Urteilsbegründungen und die von der Justiz angewandten Verfahrenstricks sind ein Skandal !
Das Opfer, Wilhelm Kauk (Berlin), schreibt: “Richter dürfen irren und Richter dürfen inkompetent sein; es ist deshalb nicht sinnvoll, gegen eine richterliche Entscheidung eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten. Hier wird vorsätzlich ein Verfahren entscheidendes Dokument unterdrückt. Das Berücksichtigen eines Verfahren entscheidenden Dokuments ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht und nicht Sache richterlicher Entscheidungsfreiheit. Vor Gericht gibt es in diesem Fall keinen Rechtstreit, nur eine Tatsachenfeststellung.
Der Korpsgeist unter Richtern und Staatsanwälten deckt straffällig gewordene Kollegen. Die Akten ruhen im Archiv; so gelangen Missstände der Justiz nicht an die Öffentlichkeit. Der Staatsanwaltschaft wurde ein Verbrechen angezeigt; und sie weigert sich zu ermitteln — die Berliner Justiz kommt ihren Pflichten nicht nach. Die Justiz ist unabhängig, aber sie funktioniert nicht und steht selbst unter Verdacht, Straftaten zu decken. Hier ist die Justizsenatorin verpflichtet einzuschreiten. Dieser gravierende Fall gibt hinreichend Anlass zur Bildung eines Untersuchungsausschusses im Berliner Senat zur Aufdeckung der Missstände in der Berliner Justiz. Die Medien sind aufgefordert, die nötige Öffentlichkeit zu schaffen, damit der Bürger über diesen Fall informiert wird und nichts unter dem Teppich bleibt.”

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