Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung wgegen Schuldunfähigkeit freigesprochen:
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Mittwoch einen 47-jährigen Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung freigesprochen.
Zur Begründung hieß es, der Mann sei zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig gewesen. Ein Gutachter habe dies nicht ausschließen können. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Bereits im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen den Richter erhoben. Damals sah das Landgericht Halle jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht und wies die Klage ab. Der Prozess wurde vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau eröffnet, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Halle beschwert hatte.

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