Richter ließ Senioren ans Bett fesseln, Haftstrafe wegen Rechtsbeugung, spiegel-online 14.11.2008

Richter ließ Senioren ans Bett fesseln, Haftstrafe wegen Rechtsbeugung, spiegel-online 14.11.2008:
Er verordnete Bewohnern eines Pflegeheims unrechtmäßig Bauchgurte und Bettgitter: Dafür wurde ein Richter aus dem baden-württembergischen Nürtingen jetzt zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Vormundschaftsrichter hatte in 47 Fällen Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören. Über dreieinhalb Jahre hatte er diese Anhörungen jedoch mit gefälschten Protokollen vorgetäuscht.
Zu den Motiven des 45-Jährigen sagte Richterin Müller, der Angeklagte habe sich die Arbeit erleichtern und mehr freie Zeit für sich und seine Familie herausholen wollen. Er habe aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege gehandelt und sich “in hohem Maße über das Gesetz hinweg gesetzt”, so Müller. Durch sein Verhalten sei das Leben der Senioren in “konkrete Gefahr” geraten.
Anklage gegen Richter wegen Rechtsbeugung, Dutzendfache Rechtsbeugung, Vorwurf: Unterbringung von Senioren ohne Anhörung
Ein Amtsrichter versteht die Welt nicht mehr:
“Den Betroffenen ist keinerlei Schaden entstanden”, sagt der Richter. “Nicht sie sind das Opfer, sondern ich bin das Opfer einer Intrige aus Neid und Missgunst.”
Seit der Hausdurchsuchung und der zweiwöchigen Untersuchungshaft ist er zur Untätigkeit verurteilt. “Das ist alles andere als angenehm”, sagt er, wobei ihn der Umstand, dass er als suspendierter Richter bis heute seine vollen Bezüge bekommt, nur bedingt über die missliche Lage hinwegtröstet.
Die lokale Gerichtsbarkeit ist kein Zuckerschlecken, aber Irmler gefällt der Job, auch wenn die Aktenberge bei ihm stetig gewachsen sind. Er hat zwei Lehraufträge, doziert an Fachhochschulen, lernt Kollegen ein, hält Vorträge in Pflegeheimen. Das macht er nebenbei.
Das Landgericht Stuttgart sprach ein wegweisendes Urteil zur Rechtsbeugung:
Mehreren Zeitungsberichten zufolge pflegte der Richter aber auch zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd und fand darüber hinaus noch Zeit, Vorträge und Vorlesungen zum Betreuungsrecht zu halten.
Ähnlicher Auffassung zeigte sich auch einer der 27 im Prozess gehörten Zeugen – ein Amtsrichter, der das Verfahren gegen seinen Kollegen als “eine einzige Farce” herabwürdigte. Und zwar deshalb, weil Richter Anträgen auf “freiheitsbeschränkende Maßnahmen” zu 99 Prozent entsprechen würden. Eine, wie nicht nur Prozessbeobachter befanden, bemerkenswert kreisförmige Logik. Auf die Tatsache, dass beispielsweise der Freiburger Juraprofessor Thomas Klie solche Maßnahmen “viel zu häufig” verhängt sieht, ging der Zeuge in seiner Aussage nicht ein.

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