Wie mache ich meine Widerrufsbelehrung endlich richtig.

Wie mache ich meine Widerrufsbelehrung endlich richtig:

Das LG Bielefeld (10 O 58/02) entschied, dass ein Hinweis auf das Widerrufsrecht im Internetangebot gar nicht notwendig ist (Der Richter war mit dem Anwalt des auf Unterlassungsverklagten befreundet. Dieses habe sich gemäß dem LG-Bielefeld aber nicht auf das Urteil ausgewirkt).
Das LG Bückeburg (2 O 222/03) entschied, dass ein Mitbewerber bei fehlendem Hinweis auf ein Widerrufsrecht im Internetangebot nicht Abmahn- bzw. Unterlassungsbefugt ist (Der Wettbewersstörer erklärte, dass er nicht mehr mit dem geschädigten Antragsteller aufgrund der Kosten konkurieren könne, wenn er wie der Antragsteller die gesetzlichen Vorschriften einhalten müsse und daher dürfen die Fernabsatzvorschriften für ihn keine Geltung besitzen, die er auch schon über ein Jahr in keinster Weise eingehalten hat.
Das Einräumen des gesetzlichen Widerrufsrechts für seine Kunden würde ihn ruinieren.
Der Antragsteller reichte über 30 (im folgenden stehende) Rechtsnachweise ein bezügl. dessen ein Unterlassungsanspruch besteht. Richterin Dr. Brüninghaus entschied daraufhin, dass die Einhaltung der Fernabsatzvorschriften einen Vorteil für den geschädigten Antragsteller darstellt, er daher nicht befugt sei Unterlassung bezügl. der Wettbewerbswidrigkeiten zu verlangen und fälschte auch noch den Tatbestand zum Nachteil des Antragstellers.).
Gemäß dem LG Bückeburg (2 O 62/08) handelt es sich bei falschen Widerrufsbelehrungen in der Regel nur um Bagatellen, die nicht zur Abmahnung- oder Unterlassung berechtigen.
Das Landgericht Hannover (23 O 29/04) entschied, dass bei entsprechenden Verstössen kein sogenannter fliegender Gerichtsstand gegeben ist.

Etwa 50 Gerichte entschieden, dass im Internetangebot ein Hinweis auf ein Widerrufsrecht vorhanden sein muß, dass ein Mitbewerber Abmahn- und Unterlassungsbefugt ist, dass es sich bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung nicht um Bagatellen handelt und dass ein fliegender Gerichtsstand gegeben ist zB.:
BGH NJW 2007, 1946 Tz 13; OLG Frankfurt MMR 2001, 529; OLG Frankfurt 6 U 158/03; OLG Frankfurt GRUR 2007, 56, 57; OLG Hamburg 5 W 90/07, GRUR-RR 2007, 174; OLG Hamburg 3 W 7/08; OLG Hamburg 5 U 113/02 – WRP 2003, 1011; OLG Karlsruhe 6 U 200/01; OLG Oldenburg 1 W 77/03; OLG Hamburg 3 U 103/06; KG Berlin 5 W 156/06; LG Berlin 96 O 329/07; LG Berlin 103 O 91/06; LG Berlin 97 O 138/00; LG Bielefeld 11 O 112/03; LG Bielefeld 21 S 143/03; LG Bielefeld 8 O 553/01; LG Bückeburg 1 O 61/04; LG Duisburg 41 O 169/00; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 779, 782; LG Hagen 22 O 6/01; LG Hamburg 315 O 268/01; LG Hamburg 310 O 425/00; LG Hannover 22 O 182/03; LG Hannover 25 O 186/03; LG Itzehoe 7 O 25/01; LG Magdeburg GRUR-RR 2003, 55; LG München I 1 HK O 1755/03; LG München II, CR 3001, S. 788; LG München II 2 HKO 6494/00; LG Osnabrück 18 O 488/03; LG Münster 2 O 594/06; OLG Celle 13 W 112/07; OLG Düsseldorf I 20 W 15/07; OLG Schleswig 6 W 9/08; OLG Stuttgart 2 W 42/07.

Gleiches entschied der BGH uva. Gerichte mehr auch schon zuvor für die Widerrufsbelehrungen bei Versicherungsverträgen, Haustürgeschäften, Teilzahlungsgeschäften, Abzahlungskäufen und Verbraucherkreditverträgen auch im Versandhandel zB.:
BGH GRUR 1986, 816/818; BGH GRUR 1990, 534/1015/1016/1017; LG Berlin NJW-RR 92, 678; OLG Stuttgart NJW 92, 53; BGH GRUR 1989, 669/672; BGH WM 93, 589; BGH GRUR 1990, 46/1016/1018; OLG Stuttgart WRP 88, 629/630; OLG Hamburg GR 88, 919; BGH GRUR 1995, 68; OLG Köln WRP 87, 266f; OLG Frankfurt GR UR 1989, 360/361; BGH GRUR 2000, 731, 733; OLG Franfurt MMR 2001, 529; OLG Karlsruhe GRUR 2002, 730; BGH GRUR 2002, 717, 720; BGH WRP 2003, 266; BGH GRUR 2002, 1085, 1088; BGHZ 121, 52, 57f; BGH GRUR 1994, 59, 60; BGH GRUR 1997, 472, 473; LG München I WRP 2007, 692; BGH 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/09.

Gemäß dem BGH (09.12.2009, Az. VIII ZR 219/09) ist der Verbraucher vom Unternehmer unmissverständlich und vollständig über sein Widerrufsrecht im ebay-Angebot auf zuklären.
Wollen eBay-Händler sicher gehen, dass ihre Widerrufsbelehrungen rechtlich einwandfrei sind, müssen sie die amtliche Musterbelehrung wörtlich und vollständig übernehmen. Sie dürfen sich daraus nicht nur die Rosinen herauspicken.

Das LG Bückeburg und das OLG Celle (13 W 118/04) entschied, dass bei einstweiligen Verfügungen, die Bürger Kostensparend beim Landgericht ohne anwaltliche Vertretung einreichen von vornherein hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind und daher der Antragsteller 80% der Kosten tragen muß, wenn der Unterlassungsvertrag vom Antragsgegner während des Verfahrens wie vom Antragsteller verlangt abgegeben wird.

OLG Celle 13W118/04, Richter Detlef Ulmer und Richter Günter Schaffer LG Bückeburg (1O61/04) und das herumpicken wie ein Huhn in meinen Schriftsätzen, Versagung des rechtlichen Gehörs und dadurch hypothetisch anzunehmende fehlerhafte Verfügung und Kostentragungspflicht


Das LG Osnabrück und das OLG Oldenburg (1 W 7/03) entschied, dass der Antragsgegner in einem vorgenannten Fall allerdings bei anwaltlicher Vertretung die Kosten komplett tragen muß selbst dann, wenn Fehler im Verfügungsantrag vorhanden wären.

Das AG-Minden (21 C 347/02, 21 C 120/03, 21C245/03), LG-Bielefeld (8O521/04) und OLG-Hamm (13W43/05) entschied, dass ein Bürger ohne anwaltliche Vertretung duch das Verhängen eines Kontaktverbotes an der kostensparenden Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Abmahn- und Unterlassungsansprüchen auch bei Gericht zu hindern ist und dass es ihm auch nicht erlaubt ist entsprechende Rechte an anderen Gerichten erfolgreich ohne anwaltliche Vertretung geltend zu machen.

Belästigende Werbung von Dritten und Rechtsanwälten belästigt niemanden, selten dummes Kontaktverbot zum Mundtot machen, LG-Bielefeld/OLG-Hamm, 2004

Im Internetangebot muß auf ebay eine Widerrufserklärung vorhanden sein. (LG-Bielefeld vom 18.04.2008, 17 O 66/08, LG Bielefeld 11 O 112/03; LG Bielefeld 21 S 143/03; LG Bielefeld 8 O 553/01).
Eine Widerrufsbelehrung bei eBay allein auf der “Mich”-Seite reicht nicht (LG Bielefeld vom 08.10.2004, 17 O 160/04).
Das LG Bielefeld (10 O 58/02) entschied, dass ein Hinweis auf das Widerrufsrecht im Internetangebot gar nicht notwendig ist.

Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht liegt ua. dann vor, wenn eine Internetseite zwar eine vollständige Belehrung aufweist, der dazu führende Link selbst aber keinen Hinweis auf das Widerrufsrecht enthält, wenn die Belehrung in den AGB versteckt ist oder wenn ein Widerrufsrecht für bestimmte Waren zu Unrecht ausgeschlossen ist (OLG Frankfurt GRUR 2007, 56; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174).
Die Widerrufsbelehrung muss deutlich erkennbar sein und darf nicht unter dem Button “AGB” versteckt sein (LG Berlin 96 O 329/07).

Eine Widerrufsbelehrung ist unzureichend, wenn sie den Verbraucher lediglich über die Pflichten, aber nicht über dessen wesentliche Rechte informiert (BGH NJW 2007, 1946 Tz 13).

Gemäß dem OLG Zweibrücken (4 U 98/07) und dem KG Berlin (5 W 276/07) muss in jeder Widerrufsbelehrung eine Wertersatzpflicht enhalten sein.

Die Angabe einer Telefonnummer darf in der Widerrufsbelehrung nicht vorhanden sein (OLG Frankfurt 6 U 158/03; OLG Hamm 4U43/09).
Die Angabe der Telefonnummer in einer “Rückgabebelehrung” ist nicht rechtswidrig (KG Berlin 5 W 266/07).
Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist nicht wettbewerbswidrig, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Widerruf nur in Textform erklärt werden kann (LG Lübeck 11 O 9/08). Die Angabe einer Faxnummer in der Widerrufserklärung ist nicht notwendig (LG Kempten 3 O 146/08).

Die Widerrufsfrist bei ebay beträgt 1 Monat und nicht 30 Tage und auch nicht 4 Wochen (KG Berlin 5 W 156/06; LG Berlin 103 O 91/06; OLG Hamm 4 W 148/07; OLG Hamburg 3 U 103/06).
Die Widerrufsfrist auf ebay beträgt 2 Wochen, da §312c BGB dem §355 Abs. 2 Satz 2 vorrangig ist (LG Hamburg 5 W 92/07) oder weil die ebay-Seiten der Textform genügen (LG Paderborn 6 O 70/06).
Eine Widerrufsbelehrung mit zwei unterschiedlichen Fristen widerspricht dem Grundsatz, dass es Sinn und Zweck einer Widerrufsbelehrung ist, den Verbraucher über den Beginn der Frist eindeutig zu informieren, denn der Verbraucher könne dann glauben er habe auf ebay nur 2 Wochen Widerrufsfrist. (LG Hamburg 327 O 26/08)

Das Verlangen von Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware ist zulässig (LG Hamburg 5 W 92/07) .
Nicht zulässig ist in der Widerrufsbelehrung Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend zu machen, auf ebay nur 14 Tage Widerrufsfrist zu gewähren, nicht frei gemachte Ware nicht anzunehmen, die Ware nur in der unbeschädigten Orginal-Verpackung zurückzunehmen, eingeschweisste Ware durch das öffnen der Verpackung als entsiegelt zu betrachten, die dann nicht mehr zurückgenommen wird, Waren mit Gebrauchsspuren vom Umtausch auszunehmen ua. (OLG Hamm 4 W 148/07).

Eine Regelung, nach der es dem Kunden „obliege“, die Ware in der Originalverpackung samt Innenverpackung zurückzusenden zu verwenden ist unzulässig, da bei kundenfeindlicher Auslegung dieses den Eindruck erwecke, dass damit das bei Fernabsatzverträgen einzuräumende Widerrufsrecht eingeschränkt werde. (LG Frankfurt 2-02 O 341/04).
Die Verpflichtung, Ware in der Originalverpackung zurückzusenden und benutzte Ware vom Widerruf auszuschließen, ist unwirksam. (LG Stuttgart 37 O 44/06 KfH)
Folgende Formulierung ist rechtswidrig: „…der Käufer ist verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand in der Original-Verpackung und mit Original-Rechnung an uns zurückzusenden“. Diese Klauseln würden das Widerrufsrecht in unzulässiger Weise einschränken und Verbraucher i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligen. (LG Düsseldorf 12 O 496/05)
Die Klausel “Unfreie Sendungen werden nicht angenommen” in der Widerrufserklärung ist unzulässig (OLG Hamburg 3 W 7/08).
Die Klausel “Die Versandkosten, die aus dem Widerruf resultieren, werden im niedrigsten Satz zurückerstattet” ist unzulässig (OLG Hamburg 5 W 90/07).
Jemand der einen elektrischen Rasierer mit Bartstoppeln, der modrig riecht aufgrund eines Widerrufs zurücksendet können 100% Wertersatz berechnet werden, da der Rasierer nicht mehr verkauft werden kann (AG Backnang 4 C 810/08).

Wer bei der Versandart angibt, dass “versicherter Versand” praktiziert wird kann aufgrund §1 Abs. 6 Satz 2 PAngV und §§5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1,4 Nr. 11 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (LG Hamburg 315 O 888/07 06.11.2007)
Es ist zulässig bei der Versandart “unversicherter Versand” anzugeben, da es sich um keine Irreführung handelt (LG Hamburg 18.01.2007, 315 O 457/06).
Die Angabe einer Versandart “unversicherter Versand” ohne weitere Erläuterung täuscht den Verbraucher über die Versandhaftung des Unternehmers (LG Düsseldorf 13.11.2006, 12 O 401/06)

Für Videos, die nur mit Klebeband versiegelt worden sind besteht trotzdem ein Widerrufsrecht, denn ein Sigel darf vom Verbraucher nicht einfach wiederherstellbar sein (LG Dortmund 16 O 55/06).
Das vorherige Öffnen der Cellophanfolie von Software-Verpackungen führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht entfällt. Dies kann aber der Fall sein, wenn eine spezielle Versiegelung der Packung vorhanden ist, die der Kunde entsiegelt hat. (OLG-Hamm 4 U 212/09)

Teilwiderruf einer Online-bestellung ist zulässig. Das Amtsgericht Wittmund hat mit Urteil vom 13.03.2008 entschieden (Az.: 4 C 661/07), dass sich der Widerruf eines Verbrauchers nur auf einen Teil seiner Bestellung beziehen kann. Der Kunde hatte mehrere Seifenspender gekauft, wobei er für zwei davon einen Widerruf erklärte. Ein solcher Teilwiderruf sei zulässig, so das Gericht. Bei Verträgen über eine objektiv teilbare Leistung stehe dem Verbraucher das Recht zu, seine Willenserklärung auf Teile der Lieferung zu beschränken.

Die Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 der BGB-InfoV ist unwirksam. (LG Halle)
Wird mit dem Muster in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV über das Widerrufsrecht belehrt hat der Unternehmer seine Informationspflichten erfüllt, weil das Muster am 02.12.2004 (BGBl. 2004, S. 3102) Gesetzesrang erhalten hat (LG Münster 24 O 96/06). Unlängst stellte das KG die Privilegierung des § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV in Frage. Ist die Muster-Widerrufsbelehrung noch zu retten? 13.03.2007
Das gesetzliche Belehrungsmuster gilt nur für die nach Vertragsschluss in Textform geschuldete Information gemäß § 312c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB, nicht dagegen für die ohne Einhaltung der Textform mögliche vorvertragliche Unterrichtung des Verbrauchers, die mit dem Muster nicht korrekt erfüllt wird. (LG Berlin 96 O 138/07)

Dem Verbraucher sind im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten EuGH 15.04.2010 – C-511/08; BGH am 07.07.2010, Az: VIII ZR 268/07.

Ein Verbraucher, der bestellte Ware zurücksendet und damit von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht hat keinerlei Hinsendekosten zu tragen. Über diese Rechtsfolge ist in der Widerrufsbelehrung zu belehren. Das gesetzliche Muster genügt diesen Anforderungen nicht. (OLG Karlsruhe 14 U 226/06).
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).
Versandkosten müssen auch bei Auslandsversand angegeben werden § 1 Abs. 2 S. 2 PAngV. (OLG Hamm 4 W 19/07)

Verwendet der Verkäufer die in der Musterwiderrufsbelehrung enthaltene 40 EUR Klausel ohne noch einmal separat außerhalb der Widerrufsbelehrung in den AGB die Kostentragungspflicht bei Rücksendungen dem Käufer aufzuerlegen, so kann er abgemahnt werden ( LG Bochum, Beschluss vom 02.01.2009, Az.: 14 O 241/08; LG Dortmund, 26.03.2009, 16O46/09; OLG-Hamm 4 U 212/09).
Kein Notwendigkeit von AGB für Onlinehändler, ein eindeutiger Belehrungshinweis auf die 40 EUR Klausel ist ausreichend ohne, dass in AGB noch einmal darauf hingewiesen werden muß (LG Frankfurt, 04.12.2009, 3-12O123/09).
Auf ebay muß auf die einzelnen Schritte, die zum Vertragsabschluß führen, sowie darauf wie ein Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann hingewiesen werden. Es ist nicht ausreichend diesbezüglich auf die ebay-AGB zu verweisen (LG Frankfurt, 04.12.2009, 3-12O123/09).
Auf ebay muß ausdrücklich über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert werden auch wenn dieses schon in den ebay-AGB geregelt ist (LG Leipzig, 28.12.2007, 06HKO4379/07; LG Dresden, 04.01.2008, 44 HKO433/07EV; LG Bochum 24.10.2008, I-14O191/08).
Es ist ausreichend wenn in den ebay-AGB über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert wird, dieses muß nicht noch einmal ausdrücklich durch den Unternehmer geschehen (LG Frankenthal, 14.02.2008, 2HKO175/07).
Der Unternehmer muss seine Kunden – Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen – gemäß § 312e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB über das Zustandekommen des Vertrages und die einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss belehren. “(…) Bestellungen nehmen wir wahlweise durch schriftliche Auftragsbestätigung (Email/Brief/Fax) oder Warenübersendung an. (…)” stellt einen Verstoss gegen §308 Nr. 1 BGB dar, weil der Käufer nicht erkennen kann wann die Bindung an sein Angebot (Bestellung) endet. (LG-Leipzig Urteil v. 04.02.2010 – 08 O 1799/09)
Quietscheente – CE-geprüfte Qualität“, stellt eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist eine Irreführung des Verbrauchers gemäß §§ 3, 5 UWG. (UrteilLG-Darmstadt vom 19. 02.2010, Az. 15 O 327/09).

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die fehlende Angabe des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum des abgemahnten Online-Shops nicht über die Bagatellgrenze hinausreicht und eine Klage auf Erstattung von Abmahnungskosten somit abgewiesen. (LG-Berlin, Urteil v. 31.08.2010, Az.: 103 I 34/10).

Fehlt im Impressum die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer so müssen die Kosten einer Abmahnung vom Wettbewerbsstörer gezahlt werden. (OLG-Hamm Urteil vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08 ).

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