Sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig, sondern eine "sittenwidrige" Entlohnung sogar notwendig

Sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig, sondern eine “sittenwidrige” Entlohnung sogar notwendig
Ein Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch unzuverlässigen Rechtsrat erteilen dürfen und wobei es auch noch Sittenwidrig ist eine zu geringe Entlohnung zu vereinbaren. Bezahlen muß das ganze zusätzliche rechtlich notwendige Geld für Juristen letztlich der Bürger.
Bürger, die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nur zuverlässig Rechtsrat erteilen dürfen und zuverlässigen Rechtsrat erteilen, dürfen dieses nur kostenlos machen. Das stellt gemäß der hochelitären Juristen selbst keine Sittenwirdrigkeit dar und diese Sittenwidrigkeit ist sogar rechtlich vorgeschrieben und von Juristen für sich selbst so bestimmt und gewollt!
Auch die Putzfrau, die in den Gerichten die Klos für die Richter putzt und damit in etwa eine gleich anspruchsvolle Aufgabe tätigt wie die der Richter, hat keinen Anspruch auf eine sittengerechte Bezahlung, sondern ganz im Gegenteil muss ihr Gehalt wesentlich geringer sein wie das hochelitärer Juristen um damit klar zu machen wer der niedere Prolet ist.

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