Staatsanwälte und Richter messen mit zwei oder dreierlei Maß, Rücksichtslose Anwendung von Rechtsbruch, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Meineid, Lügen von Amtsträgern usw., Readersedition, 20.06.2012

Staatsanwälte und Richter messen mit zwei oder dreierlei Maß

Auf hoher See und vor Gericht…

In der Theorie ist die sogenannte „Rechtspflege“ ja bestens und genauestens bis ins Detail geregelt. Somit sollte eigentlich eine Rechtssicherheit herrschen und wenn man im Recht ist und/oder nichts verbrochen hat sollte man der Justiz doch vertrauen können?

Andererseits kennt der Volksmund schon seit langer Zeit den Ausspruch: „Auf hoher See und vor Gericht befinde man sich in Gottes Hand.“ Gemeint ist damit aber eher, dass sowohl der private Kläger und jeder Beklagte vorher kaum abschätzen kann was von Seiten der Staatlichen Justiz auf Ihn zukommt. Selbst hochspezialisierter fachlicher Rat durch einen Rechtsanwalt, der die Gesetze bestens kennt, kann diese Unsicherheit nie ganz ausräumen.

Dass unvorhergesehene Sachverhalte und Beweise auftauchen können ist eine Sache, dass Zeugen sich nicht oder falsch erinnern können eine Andere und dass Zeugen nicht selten lügen ein weiteres Risiko. Soweit so gut, bzw. schlecht.

Der naive Otto-Normalverbraucher glaubt, damit seien die Risiken aufgezählt und der Rest, sprich die Arbeit von Richter und Staatsanwalt dann, abgesehen von Nuancen, dank klarer gesetzlicher Vorgaben, sollte klar, rechtmäßig und nachvollziehbar, ablaufen.

Schön wäre es. Schon die alten Römer von denen dieses Rechtssystem stammt wussten wie sehr der Verfahrensausgang von der Person des Richters, dessen Wohlwollen und vor allem dessen Unabhängigkeit beeinflusst wird, deshalb ist ein Grundsatz die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik und der Regierung.

Nach über 60 Jahren BRD ist davon faktisch kaum etwas geblieben, selbst zeitgeistliche Strömungen finden ihren Niederschlag in der „Rechtsprechung“.

Richtig übel wird es aber, wenn sich die Justiz, ihre Organe oder gar der Staat selbst angegriffen fühlt. Dann herrscht die Vorstufe von Willkür oder wenn es sich einiger maßen verdecken lässt sogar blanke Willkür. Das heißt Rechtsbruch, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Meineid und selbstverständlich krasseste Lügen von Amtsträgern, bis hin zu Urkundenfälschung, Urkundenvernichtung oder Urkundenunterdrückung => Alle diese Mittel werden rücksichtslos angewendet. …

1) Beispiel: Meineid eines Polizeibeamten gedeckt durch Richter …
2) Beispiel: Unterdrückung von Beweismitteln durch Richter …

Das BRD – System

In beiden Fällen ging es nur um relativ kleine Beträge, einige Hundert bzw. einige Tausend Euro, aber es ging auch gegen DAS SYSTEM.

Und dieses SYSTEM aus Staat, Behörden, Justiz, Polizei und alles überragender Politmaffia schützt sich gegenseitig. Da spielen Recht und Gesetz keinerlei Rolle, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, man deckt sich gegenseitig und selbst der eigentliche Gegenpart die frei praktizierenden Rechtsanwälte spielen das Spiel weitgehend mit.

Wer gegen den Staat, Behörden oder die Justiz als Bürger ernsthaft aufbegehrt, ist ein Feind und der wird in konzertierter Aktion niedergeschlagen.

Hierzu Fälle größerer bzw. anderer Dimension: …
Strafrabatte …
Grundrechte gelten in BRD nur eingeschränkt für Nationalisten …
Arroganz, Größenwahn und Willkür …

Ausblick:

Im nachfolgenden Artikel: “Richter als Handlanger” “Die Schuld trägt der Gesetzgeber” wird aufgezeigt wie BRD Richter “formal rechtmäßig” handeln und dabei ohne belangt zu werden die Menschenrechte verletzen. Ex – DDR Richter geben zu ein schlechtes Gewissen gehabt zu haben, sind aber fest überzeugt rechtmäßig nach geltendem Recht und Gesetz gehandelt zu haben.


Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Rechtsbeugung, Staatsanwaltschaft, Zweiklassenjustiz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.