Staatsanwaltschaft Weißwasser, Fragen bezügl. richterlicher Nebentätigkeiten stellen eine Beleidigung dar, 26.05.2011

Sächsische Linke wollen Aufklärung zu Strafverfolgung von Journalisten

Hintergrund ist ein Bericht des NDR-Fernsehens. Die Sendung „Zapp” hatte am Mittwoch über einen Fall berichtet, bei dem ein Freier Journalist nach einer Anfrage ans Amtsgericht Weißwasser einen Strafbefehl wegen Beleidigung erhielt. Er hatte sich nach Nebentätigkeiten eines Richters erkundigt.

Linken-Politiker Klaus Bartl erinnerte daran, dass bereits im Zusammenhang mit dem „Sachsensumpf” 21 Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen ihrer kritischen Berichterstattung eingeleitet wurden. Zwei von ihnen wurden im August 2010 in erster Instanz wegen übler Nachrede zu je 2500 Euro Strafe verurteilt. „Wenn es nun schon so weit ist, dass ein Journalist wegen schlichter Fragen an ein Gericht mit einem Strafbefehl überzogen wird, wirft dies erneut ein Schlaglicht auf den Zustand der Justiz in Sachsen. Es ist etwas faul im Freistaat.”

Laut Bartl, der den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum sogenannten Sachsensumpf leitet, sollte der Landtag die Regierung an ihre Verpflichtung zum Eintreten für die in Grundgesetz und Sächsischer Verfassung garantierte Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit erinnern.

Hinter dem Sachsensumpf verbirgt sich ein vermuteter Korruptionsskandal, der 2007 für Schlagzeilen sorgte. Damals waren Geheimdienstakten über kriminelle Netzwerke aufgetaucht, in die Justiz und Politik verstrickt sein sollten. Experten kamen zu der Einschätzung, dass die Akten aufgebauscht waren.

Im aktuellen Fall hatte der Freie Journalist im Jahr 2010 Fragen zu wirtschaftlichen Nebentätigkeiten eines Richters gestellt. Dieser soll „Spezialreisen” unter anderem nach Thailand angeboten haben. Dem „Zapp”-Bericht nach ist im Strafbefehl über 800 Euro nun von einer „ehrverletzenden Unterstellung” die Rede, der Richter sei im Bereich des Sextourismus tätig. Das wiederum habe aber der Journalist in seiner Medienanfrage an das Amtsgericht gar nicht behauptet. Merkürdig sei außerdem, dass der Strafbefehl von jenem Gericht erlassen wurde, wo der Richter selbst arbeite.

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1 Antwort zu Staatsanwaltschaft Weißwasser, Fragen bezügl. richterlicher Nebentätigkeiten stellen eine Beleidigung dar, 26.05.2011

  1. Geld aus dem Nichts sagt:

    Der Opa in der SS ,der Vater in der Stasi , so sieht der Familiäre Hintergrund dieser Alkoholkranken ,Korrupten Staatsdiener aus . Der Deutsche Rechtsstaat hat wieder einmal versagt . Zwischen den Vergewaltigern aus den sog. Tripperburgen und den Kinderschändern aus den DDR Kinderheimen sowie den Stasistalkern, fühlt sich diese selbsternannte Elite am Wohlsten .Wer NS und Stasiverbrecher vor Juristischer verfolgung schützt , handelt gegen die Bürger , gegen den deutschen Rechtssaat und gegen die deutsche Verfassung . Es lebe das Wiederstandsrecht !

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