Statt sechs Monate Haft, Psychiatrie auf Dauer?, Regensburg Digital
Wie schnell landen Menschen in der Psychiatrie? Wie sorgfältig arbeiten Gutachter? Was muss passieren, damit sie wieder herauskommen? Das alles wird derzeit in Zusammenhang mit dem Fall Gustl Mollath diskutiert. Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier einen Bericht, der vor viereinhalb Jahren bei Regensburg Digital erschienen ist. Die Betroffene sitzt nach wie vor in der geschlossenen Psychiatrie. Der Vorwurf: Sie soll ihre Nachbarin mit einem Einkaufswagen gerammt haben.
…Und was sich zunächst etwas skurril anhört, entpuppt sich als Geschichte, die doch gewisse Zweifel an Gerichten und Gutachtern weckt.
Es geht um die 54jährige Ilona H., Sozialpädagogin und Initiatorin der „Wilde Weiber Werkstatt“. Seit über zwei Jahren setzt sich Doris Simon für diese Frau ein. Recherchiert, wälzt Gerichtsakten, sitzt mit dem Anwalt von Ilona H. zusammen. Die 54jährigen Sozialpädagogin gehört zu den Menschen, die keine Lobby haben: Hartz IV-Empfängerin, vorbestraft. Da interessiert es kaum jemanden, wenn sie erneut vor Gericht steht und erneut verurteilt wird.
Was ist eigentlich passiert? Zwei Mal, im Mai 2004 und im Januar 2005, soll Ilona H. in einem Supermarkt mit einem Einkaufswagen Brigitte B. „gerammt“ haben. Ein Arzt attestierte Brigitte B. Verletzungen im Lendenbereich. Die Sache landete vor Gericht. Zeugen für den Vorfall in dem viel frequentierten Supermarkt (Doris Simon hat mehrere Zählungen durchgeführt.) gibt es keine. Das hindert den Gutachter, der die Einweisung von Ilona H. in die Psychatrie empfohlen hat, aber offenbar nicht daran, schriftlich zu behaupten, dass in beiden Fällen „neutrale Zeugen“ zugegen gewesen seien. Das Gericht beruft sich ebensowenig auf Zeugen, wie Brigitte B. selbst. Wie der Gutachter zu seiner Aussage kommt, ist nicht nachvollziehbar. „Diese Schlamperei zieht sich durch das gesamte Gutachten. Ich frage mich, ob er die Gerichtsakten überhaupt gelesen hat“, ärgert sich Doris Simon.
Für fragwürdig hält die Politikwissenschaftlerin generell die Behauptung, dass die vom Arzt attestierten Verletzungen durch einen Einkaufswagen entstanden sein könnten. Im Supermarkt, am Tatort Milchreisregal, hat Doris Simon mehrere Selbstversuche unternommen. Ergebnis: Ein Einkaufswagen ist mit einer Höhe von 85 Zentimetern zu niedrig, um eine Verletzung im Lendenbereich zu verursachen. „Vor Gericht hat auch ein TÜV-Sachverständiger bestätigt, dass man damit das Gesäß und nicht die Lende trifft“, sagt Doris Simon. Der Arzt von Brigitte B. attestierte seinerzeit eine „schmerzhafte Kontusion im Lendenbereich“. Kein Grund für das Gericht, Zweifel an der Schuld von Ilona H. zu hegen. Gesäß oder Lende – einerlei. Sie wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Berufungsverhandlung lässt derzeit auf sich warten.
Ilona H. leugnet die Tat. Wartet auf ihren Berufungsprozess. Der Gutachter sieht darin eine „wahnhafte Umdeutung der Situation“. Statt Haft folgte also die Psychatrie. Für einen „begrenzeten Zeitraum“. Mittlerweile sind es sieben Monate. Es könnten bis zu fünf Jahre werden. Eine neuerliche „Begutachtung“ steht an.
Die Glaubwürdigkeit von Brigitte B. indessen scheinen weder das Gericht noch der Gutachter in Frage zu stellen. …