Strafanzeige wegen "Rechtsbeugung" gegen BGH-Bankensenat, 18.12.2004

Strafanzeige wegen “Rechtsbeugung” gegen BGH-Bankensenat, 18.12.2004
Im Streit um die sogenannten Schrottimmobilien hat ein Käufer aus Magdeburg Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den gesamten für das Bankenrecht zuständigen XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) erstattet. “Eine solche Anzeige gegen oberste Richter ist nach meiner Kenntnis ebenso einmalig wie die ihr zu Grunde liegende Rechtsverdrehung”, sagte am Freitag der Göttinger Verbraucheranwalt Reiner Füllmich. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den Eingang der Strafanzeige.
In dem 45seitigen Papier, wirft Füllmich im Auftrag des Magdeburger Klägers den hohen Richtern vor, ein “Sonderschutzrecht für Banken frei erfunden” zu haben und Verbraucherklagen ohne Einhaltung zwingender Verfahrensvorschriften abzuweisen. “Hier wird das geltende Recht komplett auf den Kopf gestellt”, sagte der Anwalt. Bislang habe es erst eine Anzeige gegen einen BGH-Richter gegeben, die Füllmich selbst für andere Mandanten im Sommer 2002 ebenfalls gegen den Vorsitzenden des BGH-Bankensenats, Gerd Nobbe, erstattet habe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte damals die Ermittlungen allerdings ein.
In der neuen Anzeige wirft Füllmich Nobbe auch “Vorteilsnahme” vor, weil er für seine Teilnahme an von Banken veranstalteten Seminaren Honorare in vermutlich für Richter unzulässiger Höhe erhalte.

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