Der Strafverteidiger – Aufgaben, Denk- und Arbeitsweise von Rechtsanwalt Dr. C. Lucas
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Vorfall aus meiner Referendarzeit: Während meiner Strafrechts-Station, die ich bei einem Strafrichter an einem kleinen münsterländischen Amtsgericht absolvierte, kam eines morgens vor Vcrhandlungsbeginn – der Angeklagte war noch nicht erschienen -dessen Strafverteidiger in den Gerichtssaal und kündigte die Einlassung seines Mandanten scherzhaft mit den Worten an: „Sie hören hier gleich ein Märchen aus tausendundeiner Nacht“.
(Zwischenfrage: würden Sie sich von diesem Kollegen gerne vertreten lassen? Wahrscheinlich nicht.) Mit diesem Ausspruch hat er sich selbst ein Armutszeugnis als Strafverteidiger ausgestellt. Ein souveräner Verteidiger hätte trotz der in der Tat abenteuerlichen Geschichte, die der Angeklagte sodann in der Verhandlung vortrug, spätestens im Schlussplädoyer hervorgehoben, dass im wahren Leben manchmal die unglaublichsten Geschichten passieren und den Richter ermahnt, die Unschuldsvermutung zu beachten.